Staatssekretäre zahlen zu hohe Saläre zurück

Die vier aktuellen Staatssekretäre und Staatssekretärinnen und ihre zwei Vorgänger werden am Anfang ihrer Tätigkeit bezogene zu hohe Saläre zurückzahlen, berichtete die ZIB2 gestern. Das Kanzleramt hat nach Oppositionskritik ein Gutachten eingeholt. Demnach stellt der Höchstbezug schon vor der Aufgabenbetrauung eine „irrtümlich erfolgte Vermögensverschiebung“ dar – wobei es diese Praxis, gleich mit Angelobung des Maximums zu bezahlen, schon rund 25 Jahren gibt.

Ein Verschulden der Staatssekretäre sei das nicht, es sei vielmehr ein „Fehler im verwaltungsrechtlichen Handeln“, zitierte die ZIB2 das Kanzleramt. Die sechs in der aktuellen Gesetzgebungsperiode betroffenen Staatssekretäre und Staatssekretärinnen verzichten freiwillig auf die Überbezahlung zu Beginn – die insgesamt 14.408,40 Euro werden bei den nächsten Gehaltsüberweisungen abgezogen.

Auf Susanne Kraus-Winkler (ÖVP/Tourismus) entfallen 4.975,66 Euro, auf Florian Tursky (ÖVP/Digitalisierung) 4.703,01 Euro, auf Claudia Plakolm (ÖVP/Jugend) 1.938,52 Euro und auf Andrea Mayer (Grüne/Kultur) 333,43 Euro. Ihre Vorgängerin Ulrike Lunacek (Grüne), die im Mai 2020 zurückgetreten ist, erstattet 1.496,89 Euro zurück und der jetzige Finanzminister Magnus Brunner für seine vorige Tätigkeit als Staatssekretär im Umweltministerium 958,89 Euro.

Seit rund 25 Jahren haben auch alle Vorgänger gleich zu Beginn den Höchstbetrag (aktuell sind das rund 17.000 Euro monatlich) bekommen, auch wenn sie erst einige Zeit nach der Angelobung von ihren Ministern mit inhaltlichen Aufgaben betraut wurden – und ihnen weniger (aktuell 1.900 Euro pro Monat) zusteht, wenn sie nur Vertretungen sind. Rückforderungen von den Amtsträgern früherer Gesetzgebungsperioden sind rechtlich allerdings nicht möglich, ergab das bei einem Salzburger Universitätsprofessor eingeholte Gutachten. Weil es zum Teil keine Akten mehr gibt, aber auch weil die Betroffenen das Geld in gutem Glauben bezogen und ausgegeben haben.

Für die Zukunft will die Regierung mit einer gesetzlichen Klarstellung verhindern, dass es zu weiteren „irrtümlich erfolgten Vermögensverschiebungen“ kommt. Eine Vorlage dafür gebe es bereits: Die Bundesräte von SPÖ, FPÖ und NEOS haben vor einem Monat mittels Drittelantrag eine diesbezügliche Gesetzesinitiative in Richtung Nationalrat geschickt. Mit einer Anfrage der SPÖ- und NEOS-Bundesräte war bekanntgeworden, dass die aktuell amtierenden Staatssekretäre von Anfang an die höheren Beträge erhalten haben. Das Kanzleramt begründete das damals mit „langjähriger Staatspraxis“ und nahm – gemeinsam mit dem Beamtenministerium – eine Überprüfung vor.