IStGH eröffnet Haftbefehl gegen Putin

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat Haftbefehl gegen Russlands Präsidenten Wladimir Putin erlassen. Er warf diesem heute vor, für Kriegsverbrechen in der Ukraine verantwortlich zu sein.

Gegen Putin sei wegen der „unrechtmäßigen Deportation“ ukrainischer Kinder nach Russland Haftbefehl ergangen, erklärte das Gericht mit Sitz in Den Haag heute. Ein weiterer Haftbefehl erging demnach gegen die Kinderrechtsbeauftragte des russischen Präsidenten, Maria Alexejewna Lwowa-Belowa, wegen des gleichen Vorwurfs.

„Vernünftige Gründe“ für Annahme

Es bestünden „vernünftige Gründe“ für die Annahme, dass Putin für die als Kriegsverbrechen einzustufende Verschleppung von Kindern auf russisches Territorium „persönlich verantwortlich“ sei, erklärte der IStGH.

Die Verbrechen hätten in den russisch besetzten Gebieten in der Ukraine „mindestens ab dem 24. Februar 2022“ – dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine – eingesetzt.

Nach Angaben der ukrainischen Regierung wurden bis Februar dieses Jahres mehr als 16.000 Kinder aus der Ukraine nach Russland oder in russisch kontrollierte Gebiete verschleppt. Der IStGH hatte bereits unmittelbar nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine Ermittlungen aufgenommen.

Russland nennt IStGH „bedeutungslos“

Russland erklärte umgehend, der IStGH in Den Haag sei bedeutungslos. „Die Entscheidungen des Internationalen Strafgerichtshofs haben für unser Land keine Bedeutung, auch nicht in rechtlicher Hinsicht“, erklärte die Sprecherin des Außenministeriums, Maria Sacharowa, auf ihrem Telegram-Kanal.

Obgleich die Ukraine das Römische Statut des Internationalen Gerichtshofs nicht ratifiziert hat, erkennt Kiew die Befugnis der Richter für seit 2014 auf ukrainischem Staatsgebiet verübte Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gegen die Ukraine an. 2015 übergab der ukrainische Außenminister Pawlo Klimkin in Den Haag eine entsprechende Erklärung.