Dieselautos: EuGH senkt Hürden für Schadenersatzklagen

Mercedes-Benz muss dem Besitzer eines Dieselautos unter Umständen Schadenersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung leisten. Der Käufer habe einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn ihm durch die Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden sei, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute zur Klage eines Mercedes-Käufers gegen den Autohersteller.

Diese Frage wollte das mit der Klage eines Mercedes-Fahrers befasste deutsche Landgericht Ravensburg vom EuGH geklärt haben. Der EuGH fällt damit als erstes oberstes Gericht ein Urteil zuungunsten von Mercedes-Benz.

Das könnte große Auswirkungen auf die deutsche Rechtsprechung haben. Denn beim deutschen Bundesgerichtshof (BGH) hatten Klägerinnen und Kläger bisher nur dann eine Chance auf Schadenersatz, wenn sie vom Hersteller bewusst und gewollt auf sittenwidrige Weise getäuscht wurden. Diese strengen Kriterien waren nur beim VW-Skandalmotor EA189 erfüllt. Dem EuGH genügt nun fahrlässiges Handeln – was sich leichter nachweisen lässt.

Der BGH hat eine neue Verhandlung für den 8. Mai angesetzt, um „Folgerungen für das deutsche Haftungsrecht“ zu erörtern.