Leitung der Generalprokuratur ausgeschrieben

Das Justizministerium hat gestern die Leitung für die Generalprokuratur ausgeschrieben. Der bisherige Leiter Franz Plöchl geht in Pension, wie es aus dem Ressort gegenüber ORF.at hieß. Plöchl hat den wichtigen Posten seit Dezember 2016 inne. Wer in Zukunft die Generalprokuratur leitet, wird gleichzeitig dem Weisungsrat vorsitzen.

Die Bewerbungsfrist für die Stelle endet am 28. April. Bis 1. September soll die höchste Staatsanwaltschaft der Republik einen neuen Leiter bzw. eine neue Leiterin haben. Neben „hervorragenden Kenntnissen“ im Bereich des Strafrechts werden unter anderem auch „ausgeprägte“ Management- und Kommunikationsfähigkeiten gefordert.

Lange Karriere in der Justiz

Plöchl war vor seiner Funktion bereits der Erste Stellvertreter des früheren Leiters der Generalprokuratur, Werner Pleischl, der vor mehr als fünf Jahren in die Pension ging. Davor war Plöchl unter anderem Sektionschef im Justizministerium.

Die Leitung der Generalprokuratur ist eine der höchsten Justizfunktionen. Die Amtsperioden des Generalprokurators und des Vorsitzenden des Weisungsrates sind zeitlich nicht befristet – aber es gilt eine Altersgrenze von 65 Jahren.

Die beim Obersten Gerichtshof angesiedelte staatsanwaltschaftliche Behörde versteht sich als „Rechtswahrer“, zu ihren Aufgaben zählt etwa, die Republik Österreich vor Gericht zu vertreten und durch Rechtsmittel wie Nichtigkeitsbeschwerden über die „richtige Anwendung des Gesetzes“ zu wachen.

Vorsitzender des Weisungsrats

Im Gegensatz zu den Staatsanwaltschaften und Oberstaatsanwaltschaften steht die Generalprokuratur außerhalb der Weisungshierarchie (Justizministerin – Oberstaatsanwalt – Staatsanwalt). Gemäß Gesetz ist die Generalprokuratur allerdings dem Minister bzw. der Ministerin für Justiz unmittelbar untergeordnet und weisungsgebunden.

Eine besondere Aufgabe kommt der Leitung der Generalprokurator insofern zu, als diese seit 2016 dem Weisungsrat vorsitzt. In Fällen, in denen der Justizminister bzw. Justizministerin eine Weisung an die Staatsanwaltschaften erteilen möchte, und bei Fällen von besonderem öffentlichem Interesse wird der Weisungsrat beigezogen.

Das Gremium berät zwar den Ressortchef bzw. die Ressortchefin, die Äußerungen der Fachleute sind allerdings nicht bindend. Der Minister bzw. die Ministerin trifft am Ende die Entscheidung. Neben Plöchl gehören dem Gremium Ex-Generalprokurator Walter Presslauer und die Strafrechtlerin Susanne Reindl-Krauskopf an.

Generalstaatsanwalt statt Weisungsrat

Theoretisch könnte die Generalprokuratur in den nächsten Jahren ohnehin „reformiert“ werden. Denn die ÖVP-Grünen-Regierung will eine Generalstaatsanwaltschaft an die Spitze der Weisungskette hieven. In einem Endbericht zum Vorhaben hieß es, dass die Mehrheit der Kommissionsmitglieder einen Ausbau der Generalprokuratur zur Generalstaatsanwaltschaft befürwortet. Damit wäre auch der Weisungsrat obsolet.

Allerdings lagen hier die Positionen von ÖVP und Grünen zuletzt weit auseinander. So tritt das Justizministerium unter Alma Zadic (Grüne) für Dreiersenate ein, Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) für eine Einzelperson, und auch bei der parlamentarischen Kontrolle schienen die Vorstellungen noch deutlich entfernt. Die ÖVP junktimierte all das auch mit einem Ausbau der Beschuldigtenrechte.