Prozess gegen Ex-Ministerin Karmasin startet am 25. April

Am 25. April startet am Wiener Landesgericht der Betrugsprozess gegen die ehemalige ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin und einen mit angeklagten, mittlerweile dienstfrei gestellten Abteilungsleiter im Sportministerium. Das bestätigte Gerichtssprecherin Christina Salzborn heute der APA. Die Verhandlung ist vorerst auf drei Tage anberaumt.

Ob es am Ende des dritten Verhandlungstags am 9. Mai schon Urteile geben wird, ist insofern unklar, als der vorsitzende Richter bisher nur Zeugen geladen hat, deren Einvernahme die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) beantragt hat. Falls die Verteidiger darüber hinausgehende Zeugen hören wollen oder sonstige Beweisanträge stellen, könnten zusätzliche Verhandlungstage nötig werden. Im Fall eines Schuldspruchs drohen Karmasin bis zu drei Jahre Haft.

Späte Rückzahlung

In der mehrtägigen Verhandlung geht es noch nicht um die Rolle Karmasins in der ÖVP-Umfrageaffäre, sondern um Bezugsfortzahlungen sowie wettbewerbsbeschränkende Absprachen. Karmasin soll sich nach ihrem Ausscheiden aus der Politik widerrechtlich Bezugsfortzahlungen erschlichen haben, indem sie Bediensteten des Bundeskanzleramts verschwieg, dass sie ihre selbstständige Tätigkeit nach ihrer Amtszeit als Ministerin nahtlos fortsetzte. Inkriminiert sind 78.589,95 Euro, die Karmasin vom 19. Dezember 2017 bis zum 22. Mai 2018 zu Unrecht bezogen haben soll, wobei der angerichtete Schaden zum größten Teil noch vor Einbringen der Anklage gutgemacht wurde.

Für die WKStA liegt allerdings keine tätige Reue vor, da die Rückzahlung dafür zu spät erfolgt sei, wie in der Anklageschrift ausgeführt wird: „Die (zunächst unvollständige) Schadensgutmachung erfolgte, weil MMag. Dr. Karmasin angesichts der medialen Berichterstattung zur Bezugsfortzahlung in Zusammenschau mit dem im gegenständlichen Verfahren dringenden Tatverdacht keine Möglichkeit einer erfolgreichen Verweigerung der Rückzahlung mehr sah. Zudem war ihr bewusst, dass die Verdachtslage erdrückend war.“

Absprachen bei Studien?

Der zweite Anklagekomplex betrifft drei Studien für das Sportministerium, für die Karmasin den Zuschlag erhielt, indem sie laut Anklage zwei Mitbewerberinnen – darunter ihre frühere Mitarbeiterin Sabine Beinschab – dazu brachte, „von ihr inhaltlich vorgegebene und mit ihr vorab inhaltlich abgesprochene Angebote an die Auftraggeber zu übermitteln, um sicherzustellen, dass die ihr zuzurechnende Karmasin Research & Identity GmbH die Aufträge bekommen würde“ (Anklage). Beinschab und die zweite Konkurrentin – gegen beide laufen diesbezüglich abgesonderte Ermittlungen – legten zwischen April 2019 und Juni 2021 Angebote, die Karmasin dann jeweils unterbot.

Der mit angeklagte Spitzenbeamte im Sportministerium soll den Inhalt der Studien im Vorfeld mit Karmasin abgestimmt und die „Scheinangebote“ der vorgeblichen Konkurrenz akkordiert haben.