Atheistische Religionsgesellschaft bei VfGH abgeblitzt

Die Atheistische Religionsgesellschaft (ARG) ist mit ihrer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gegen das abweisende Erkenntnis des Verwaltungsgerichts (VwG) Wien, die ARG als religiöse Bekenntnisgemeinschaft anzuerkennen, abgeblitzt.

Der nächste Schritt der ARG wird der vor den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) sein. Das langfristige Ziel der ARG ist, „dass unsere atheistische religiöse Glaubensüberzeugung eine grundsätzliche Gleichberechtigung mit anderen religiösen Überzeugungen erhält“, so die ARG.

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