Mutter Kind Pass
APA/Barbara Gindl
Einigung mit Ärzten

Mutter-Kind-Pass bleibt Kassenleistung

Die Untersuchungen des Mutter-Kind-Passes (künftig: Eltern-Kind-Pass) bleiben eine Kassenleistung – die von der Ärztekammer angedrohte Kündigung des Kassenvertrages ist vom Tisch. Einen entsprechenden Beschluss fassten die Gremien der Kurie der niedergelassenen Ärzte am Freitag, nachdem man sich mit den zuständigen Ministerien und der Sozialversicherung geeinigt hatte. Das teilten die Standesvertretung und die Bundesregierung mit.

Die Ärztekammer nahm damit nun doch das vor rund zwei Wochen verbesserte Angebot an. Für die Anhebung der seit 1994 nicht erhöhten Tarife werden 19,75 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit können alle Tarife für die Untersuchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes um 75,06 Prozent angehoben werden. Zusätzlich wurden für die Ausweitung der Leistung 17 Millionen Euro budgetiert.

Ende des Vorjahres hatte der Bund ein Budget von 17 Millionen Euro für die Valorisierung der Ärztehonorare zugesagt. Damit sollte die schon damals angedrohte Vertragskündigung verhindert und eine Erhöhung um 77 Prozent erreicht werden. Ende Februar hatte die Ärztekammer aber wieder Alarm geschlagen und betont, dass sich damit nur eine Anhebung um 62,5 Prozent ausginge.

Mutter-Kind-Pass bleibt Kassenleistung

Die Untersuchungen des Mutter-Kind-Passes (künftig: Eltern-Kind-Pass) bleiben eine Kassenleistung – die von der Ärztekammer angedrohte Kündigung des Kassenvertrages ist vom Tisch. Einen entsprechenden Beschluss fassten die Gremien der Kurie der niedergelassenen Ärzte am Freitag, nachdem man sich mit den zuständigen Ministerien und der Sozialversicherung geeinigt hatte.

Die Kammer begründete das mit der inzwischen stark gestiegenen Inflation und verlangte vier Millionen Euro mehr. Die Politik und die Krankenkassen hatten dann das Angebot auf 19,75 Mio. Euro erhöht – die Ärztekammer hatte dazu aber weitere Gespräche gefordert und betont, dass die Vertragskündigung weiter im Raum stehe, wenn man sich nicht bis Ende März einigen sollte.

Keine automatische Valorisierung

Diese Gespräche führten nun doch zu einem Ergebnis. Somit stehen für die Valorisierung der Leistungen die angebotenen 19,75 Millionen zur Verfügung. Konkret bedeutet das, dass alle Tarife um 75,06 Prozent angehoben werden, die Ultraschalltarife werden um 46,7 Prozent erhöht. Die ebenfalls geforderte automatische Valorisierung gibt es zwar nicht, es soll aber Ende 2024 erneut Gespräche über Anpassungen geben.

Kleinkind beim Untersuchung
Getty Images/Dann Tardif
Die Untersuchungen für den Mutter-Kind-Pass sind verpflichtend und sollen weiter ergänzt werden

Diesem Beschluss müssen noch die Landesärztekammern zustimmen. Die Bundeskurie gehe aber davon aus, dass die Bundesländer diesen Empfehlungsbeschluss auch umsetzen werden, hieß es in einer Aussendung. Für den Bundeskurienobmann und Vizepräsidenten der Ärztekammer, Edgar Wutscher, war neben „der endlich akzeptablen Valorisierung der seit 1994 nicht mehr angepassten Honorare“ auch entscheidend, „dass es endlich konkrete Ansätze für den Ausbau und die Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes gibt“.

Ärztekammer sieht „keinen Casus Belli“

Der stellvertretende Kurienobmann Dietmar Bayer bestätigte im Ö1-Mittagsjournal, dass die Ärztekammer ihr Verhandlungsziel um zwei Prozent nicht erreicht hat. Das sei aber „kein Casus Belli“, dass man den Mutter-Kind-Pass „einfach hinwirft“. Die Ärztinnen und Ärzte hätten auch eine Verantwortung den Kindern und Eltern gegenüber. Er freute sich auch über einen fix vereinbarten Fahrplan für weitere Honorarverhandlungen: „Damit ist auszuschließen, dass die Anpassung an die Realität wieder jahrzehntelang auf sich warten lässt.“

Familienminister Susanne Raab (ÖVP) sagte in einer Aussendung, dass mit dieser Einigung das Thema „nicht weiter auf dem Rücken der Familien und Kinder ausgetragen wird“. Es werde damit nicht nur die Weiterführung des „Eltern-Kind-Passes“ sichergestellt, sondern man könne auch die Leistungsausweitung rasch vorantreiben. Für Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) stellt die Einigung sicher, „dass auch in Zukunft alle Kinder die beste Versorgung bekommen. Die Erweiterung zum Eltern-Kind-Pass mit zusätzlichen Leistungen ist gerade für Familien mit geringem Einkommen enorm wichtig.“

Digitalisierung als „nächster Meilenstein“

„Erleichtert und erfreut“ zeigte sich auch Peter Lehner, Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger. Damit könne die Erfolgsgeschichte des Mutter-Kind-Passes fortgesetzt werden. Nun werde man die Leistungen ausbauen, wofür weitere 17 Millionen Euro zur Verfügung stehen, die Digitalisierung sei „der nächste große Meilenstein“.

Bei beiden Themen setzt Lehner auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Ärzten, um eine rasche Umsetzung zu ermöglichen. Der Arbeitnehmerobmann der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), Andreas Huss, begrüßte zwar die Einigung, er vermisste aber in der Weiterentwicklung einige Punkte. So sollten Maßnahmen für gesündere Kinderzähne sowie logopädische und ergotherapeutische Erstabklärungen seiner Meinung nach auch aufgenommen werden.

Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) und die SPÖ reklamierten aufgrund des von ihnen ausgeübten Drucks den Erfolg auch für sich. SPÖ-Familiensprecherin Petra Wimmer mahnte ebenfalls den raschen Ausbau der Mutter-Kind-Pass-Leistungen ein, und ÖGB-Frauenvorsitzende Korinna Schumann sagte, dass die Untersuchungen nicht aufgrund finanzieller Unsicherheiten gefährdet werden dürften.

Neuer Name und weitere Leistungen bis 2024

Die Regierung hatte angekündigt, das 1974 eingeführte gelbe Büchlein des Mutter-Kind-Passes in einen „Eltern-Kind-Pass“ umzuwandeln, bis 2024 zu digitalisieren und die Leistungen zu erweitern. Die Leistungen sollen um eine psychosoziale Beratung, ein weiteres Hebammengespräch, eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung und ein zusätzliches Hörscreening für Neugeborene erweitert werden.

Auch das Angebot einer Elternberatung sowie einer Ernährungs- und Gesundheitsberatung sollen aufgenommen werden. Mit der Digitalisierung soll die Dokumentation der Untersuchungsergebnisse deutlich verbessert werden. So sollen Befunde zwischen behandelnden Ärzten und Hebammen in elektronischer Form leichter weitergegeben werden können.

Der Mutter-Kind-Pass ist fast 50 Jahre alt und hat erheblich zur Reduzierung der Säuglingssterblichkeit in Österreich beigetragen. In Österreich werden jährlich rund 80.000 Kinder geboren, 50.000 davon sind Erstgeburten. Die im Mutter-Kind-Pass vorgeschrieben Untersuchungen sind verpflichtend, um das Kinderbetreuungsgeld vollständig zu erhalten.