Die Untersuchungen des Mutter-Kind-Passes (künftig: Eltern-Kind-Pass) bleiben eine Kassenleistung – die von der Ärztekammer angedrohte Kündigung des Kassenvertrages ist vom Tisch. Einen entsprechenden Beschluss fassten die Gremien der Kurie der niedergelassenen Ärzte gestern, nachdem man sich mit den zuständigen Ministerien und der Sozialversicherung geeinigt hatte. Das teilten die Standesvertretung und die Bundesregierung mit.