Höhere Strafen für Gurtenmuffel und Handytelefonierer fix

Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS hat der Nationalrat gestern eine Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) beschlossen. Die Organstrafe für Verstöße gegen das Handyverbot am Steuer wird damit von 50 auf 100 Euro verdoppelt. Verweigert man die Zahlung oder tappt mit dem Handy in der Hand in eine Radarfalle, kann das künftig sogar bis zu 140 statt derzeit 72 Euro kosten. Bei einer Missachtung der Gurten- oder der Sturzhelmpflicht werden 50 statt bisher 35 Euro fällig.

Fahrlehrer zu regelmäßigen Weiterbildungen verpflichtet

Mit dem Paket wurde zudem die Ausbildung von Fahrlehrerinnen und -lehrern praxisnäher gestaltet. Außerdem werden sie zu regelmäßigen Weiterbildungen verpflichtet. Einschlägig geschulte Organe der ASFINAG erhalten die Befugnis, auch ohne Polizeimitwirkung Sondertransporte auf dem hochrangigen Straßennetz anzuhalten und technische Kontrollen durchzuführen. Ebenso wird bei der Bewilligung von Überstellungsfahrten nachgeschärft, um Missbrauch entgegenzuwirken.

Bei der Abgrenzung von Fahrrädern und Kraftfahrzeugen wird künftig auf die Nenndauerleistung abgestellt und ein Wert von 250 Watt festgelegt. Weitere Punkte der Novelle betreffen die Neugestaltung des Fahrlehrausweises im Scheckkartenformat, die Verbesserung der Datenqualität der Zulassungsevidenz durch Abgleiche mit dem Unternehmensregister und die Beprobung von Treibstoffen.

Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) sagte, dass mit der Novelle der Vollzug des Gesetzes leichter gemacht werde. Mit der Erhöhung der Strafen folge man den Anregungen der Verkehrsreferenten der Länder. Die SPÖ kritisierte die Erhöhungen, sie seien unangemessen. Die FPÖ sprach vom „Abzocken der Autofahrer“.