NR: Kreditzugang für Senioren wird erleichtert

Älteren Menschen wird der Zugang zu Krediten erleichtert. Einen entsprechenden Beschluss hat der Nationalrat heute einstimmig gefällt. Die Banken müssen künftig nicht mehr in erster Linie auf die Lebenserwartung abstellen, sondern darauf, ob genug Sicherheiten vorhanden sind.

Die Unterstützung für den Gesetzesvorschlag war einhellig. Es gehe dabei auch um die Selbstbestimmung von Seniorinnen und Senioren, meinte Justizministerin Alma Zadic (Grüne).

Das neue Regulativ sieht vor, dass eine Kreditvergabe nun grundsätzlich möglich sein soll, sofern durch Vermögenswerte „eine hinreichende Gewähr für die Abdeckung des offenen (Rest-)Betrags“ sichergestellt sei. Gleichzeitig muss es wahrscheinlich sein, dass die Kunden zu Lebzeiten den laufenden Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nachkommen können. Für die Erben gilt, dass sie die laufende Kredittilgung fortsetzen und so eine Verwertung vermeiden können.