Oscar Pistorius muss in Haft bleiben

Zehn Jahre nach der Inhaftierung des früheren südafrikanischen Sprintstars Oscar Pistorius wegen Mordes an seiner Freundin Reeva Steenkamp ist dem 36-Jährigen eine vorzeitige Haftentlassung verwehrt worden. Der Bewährungsausschuss, der heute in Pistorius’ Gefängnis in einem Vorort von Pretoria getagt hat, habe das Ansinnen des früheren Behindertensportlers abgelehnt, sagte die Anwältin von Steenkamps Eltern.

Antrag zu früh gestellt

Grund ist laut Behörde ein bürokratischer Fehler: Der Antrag wurde zu früh gestellt. Pistorius habe noch nicht, wie ursprünglich angenommen, die Hälfte seiner Haftstrafe von 13 Jahren und fünf Monaten abgesessen, die ihm laut südafrikanischem Gesetz automatisch Anspruch auf eine Bewährungsanhörung gewährleistet hätte. Wie es im Vorfeld zu dem Fehler kommen konnte, blieb unklar. Vor dem Gefängnis hatten sich Medien aus aller Welt versammelt.

Pistorius hatte in der Nacht des Valentinstags 2013 seine Freundin mit vier Schüssen durch die Toilettentür seiner Villa getötet. Er war gleich nach der Tat festgenommen worden. 2014 wurde er zunächst wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein und klagte ihn wegen Mordes an. Daraufhin wurde die Haftzeit 2016 auf sechs Jahre erhöht. In einem erneuten Berufungsprozess wurde Pistorius 2017 schließlich zu 13 Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt.

Pistorius’ Verfahren über die mögliche Haftentlassung begann bereits vor gut einem Jahr und beinhaltete auch ein Treffen des Ex-Sportlers mit den Eltern seiner früheren Freundin. Der Fall hatte international für Aufsehen gesorgt. Das Interesse an den Wendungen in dem Fall sorgte für großes mediales Interesse.