Schweiz verfügt Streichung von Boni bei Credit Suisse

Die Schweizer Regierung hat nach der Notveräußerung der Credit Suisse an die Rivalin UBS Vorgaben für die Bonuszahlungen bei den beiden Banken gemacht. Die Regierung verfügte heute unter anderem, dass alle ausstehenden variablen Vergütungen der drei obersten Führungsebenen der Credit Suisse zu streichen sind, beziehungsweise um 50 bzw. 25 Prozent gekürzt werden müssen. Die Credit Suisse muss zudem prüfen, ob bereits ausbezahlte Boni zurückgefordert werden können. Die UBS wird unter anderem verpflichtet, in ihrem Vergütungssystem die erfolgreiche – also möglichst gewinnbringende – Verwertung der von der staatlichen Verlustgarantie erfassten Credit-Suisse-Aktiva als Kriterium festzulegen.

Die in Schieflage geratene Credit Suisse wird in einer von der Regierung orchestrierten Rettungsaktion von der UBS übernommen. Bund und Schweizerische Nationalbank (SNB) unterstützen die Rettungsaktion mit milliardenschweren Liquiditätshilfen und Garantien.