Person mit Wasserkocher
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Millionenstrafe droht noch im April

Nach wie vor Patt bei Energiespargesetz

Das Energieeffizienzgesetz (EEffG) hätte eigentlich schon beschlossen werden sollen – ist es aber nicht. Nun könnte Österreich aufgrund einer EU-Vorgabe eine Strafe drohen, hieß es am Donnerstag. Die Umsetzung des Gesetzes, über das der Energieverbrauch in Österreich bis 2030 um 18 Prozent verringert werden soll, ist mittlerweile überfällig. Regierung und Opposition sehen den Ball jeweils bei der anderen.

Wegen des Patts könnte noch im April eine Strafzahlung in Höhe von sieben Mio. Euro gegen Österreich beantragt und auch verhängt werden, wie aus einem Schreiben des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt (BKA) an das zuständige Klimaschutzministerium hervorgeht. Die EU-Richtlinie, die dem Gesetz zugrunde liegt, wurde bereits 2018 beschlossen, die Umsetzung auf nationaler Ebene wäre bis 2020 fällig gewesen.

Die Gesetzesvorlage der Regierung dazu wurde am 1. Februar im Ministerrat beschlossen, als Nächstes muss der Vorschlag den Nationalrat passieren. Dazu ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig, die Regierungsparteien ÖVP und Grüne brauchen also auch die Zustimmung einer der großen Oppositionsparteien SPÖ oder FPÖ.

Entscheidung Mitte des Monats

Die Republik hatte der EU-Kommission die Regierungsvorlage und basierend auf Angaben des Klimaschutzministeriums einen Zeitplan für den weiteren Gesetzgebungsprozess übermittelt. Dieser sah eine Beschlussfassung im zuständigen Wirtschaftsausschuss bereits im Zeitraum von 14. bis 23. Februar 2023 und die Beschlussfassung im Plenum des Nationalrates am 1. oder 2. März vor. Damit wäre das Gesetz dann mit März in Kraft getreten.

Thermalaufnahme von Ofen und Herd
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Thermische Analyse eines E-Herds: Je weniger verloren geht, desto besser

Der übermittelte Zeitplan wurde jedoch nicht eingehalten. Damit steigt laut Verfassungsdienst „das Risiko des Beschlusses einer Klage samt Strafzahlungsantrag erheblich“. Die Entscheidung darüber werde beim nächsten Termin des zuständigen Kollegiums der EU-Kommission (voraussichtlich am 18. bzw. 19. April) fallen.

Ministerium möchte Beschluss „möglichst rasch“

Dann könnte noch im April ein Pauschalbetrag in Höhe von sieben Mio. Euro beantragt und vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) auch verhängt werden. Um das zu verhindern, sollte das Energieeffizienzgesetz deshalb „möglichst rasch“ beschlossen werden. Insbesondere eine Beschlussfassung im Wirtschaftsausschuss sollte noch vor dem nächsten Treffen des zuständigen Kollegiums der EU-Kommission am 18. und 19. April erfolgen, so der Verfassungsdienst.

Im Klimaschutzministerium ist man sich des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens und der möglichen Strafzahlungen bewusst. Der erste Entwurf für ein neues Energieeffizienzgesetz sei bereits im Jänner 2021 an die ÖVP übermittelt worden, bis zur Einigung im Ministerrat im heurigen Februar seien insgesamt zwölf verschiedene Versionen vorgelegt worden.

Zuletzt nicht auf Tagesordnung

„Derzeit laufen die parlamentarischen Verhandlungen mit der SPÖ“, hieß es am Donnerstag. Das Ministerium könne „zwar eine rasche parlamentarische Beschlussfassung durch Expertise und fachliche Unterstützung fördern. Den endgültigen Beschluss kann jedoch nur das Parlament als Gesetzgeber fällen.“ Das Ministerium appellierte an die Oppositionsparteien, möglichst rasch ein neues Gesetz zu verabschieden.

Beim letzten Wirtschaftsausschuss am 14. März sei der Beschluss allerdings nicht einmal auf der Tagesordnung gestanden, kritisierte die SPÖ auf APA-Anfrage. Verantwortlich für die Tagesordnung seien die Regierungsparteien. Die Zweidrittelmehrheit sei erst beim Beschluss im Plenum notwendig, nicht im Ausschuss.

Niemand will schuld sein

„Die SPÖ ist jederzeit zu Verhandlungen bereit, um dieses umweltpolitisch wichtige Gesetz zu beschließen“, sagte SPÖ-Energiesprecher Alois Schroll laut einer Aussendung vom Donnerstag. Er ortet eine fehlende Einigung zwischen den Koalitionspartnern. Die SPÖ sieht darin auch den Grund dafür, dass das Gesetz kein Tagesordnungspunkt beim Wirtschaftsausschuss am 14. März war.

Aus dem ÖVP-Parlamentsklub hieß es unterdessen: „Wir sind noch in Verhandlungen, es hängt aktuell an der Einigung mit der SPÖ.“ Auf der Tagesordnung des Wirtschaftsausschusses am 14. März sei das Gesetz nicht gestanden, weil die Einigung mit der SPÖ noch ausständig gewesen sei – die notwendige Mehrheit muss aus Sicht der ÖVP abgesichert sein, bevor das Gesetz im Ausschuss beschlossen wird. Der nächste reguläre Wirtschaftsausschuss findet am 10. Mai statt, „wir hoffen aber, dass es vorher zu einer Einigung mit der SPÖ kommt und das Gesetz schon früher beschlossen werden kann“, so die ÖVP.

Der grüne Parlamentsklub äußerte sich ähnlich. Für Klimaschutzsprecher Lukas Hammer „riecht es nach parteitaktischen Spielchen“, wenn die SPÖ behaupte, der Beschluss würde an den Koalitionsparteien scheitern. Er verwies auf den Beschluss des Gesetzesentwurfs im Ministerrat am 1. Februar. „Was bis heute fehlt, ist einzig die Zustimmung der SPÖ“, sagte Hammer.