Berlin und Paris schließen sich EU-Verfahren gegen Ungarn an

Deutschland und Frankreich schließen sich dem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Ungarn wegen des Verbots von „Werbung“ für Homo- und Transsexualität an. Das bestätigte ein deutscher Regierungssprecher gestern Abend. Österreich hatte vor rund zwei Wochen bereits angekündigt, im Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn aufseiten der EU-Kommission Streithilfe zu leisten.

„Bundeskanzler Olaf Scholz hat heute zusammen mit dem französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron entschieden, dass Deutschland und Frankreich aufseiten der Europäischen Kommission dem Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen der Anti-LGBTIQ-Gesetzgebung gemeinsam beitreten“, sagte der Regierungssprecher.

14 Staaten unterstützen EU-Kommission

Nach Angaben aus der deutschen Regierung haben sich damit mittlerweile 14 EU-Mitgliedsstaaten dem Verfahren gegen Ungarn wegen der Verletzung von Rechten etwa Homosexueller angeschlossen: neben Österreich sind das Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Dänemark, Portugal, Irland, Spanien, Malta, die amtierende EU-Präsidentschaft Schweden, Slowenien, Finnland und nun Frankreich sowie Deutschland. Auch das Europäische Parlament hat sich als EU-Institution an die Seite der EU-Kommission gestellt.

Ungarn hatte am 15. Juni 2021 ein Gesetz erlassen, das ein strengeres Vorgehen gegen pädophile Straftäter vorsieht. Allerdings zielten einige der Bestimmungen nach Angaben der Kommission auch darauf ab, den Zugang Minderjähriger zu Inhalten und Werbung einzuschränken, die „von dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht abweichende Identitäten, Geschlechtsumwandlungen oder Homosexualität fördern oder darstellen“, wie es in dem Gesetz heißt.