Mehr als 180 Klagen wegen Impfschäden in Deutschland

Deutschlandweit sind nach Angaben von Anwaltskanzleien mindestens 185 Zivilklagen wegen angeblicher Schäden durch CoV-Impfungen anhängig. Zwei Kanzleien in Düsseldorf und Wiesbaden vertreten nach eigenen Angaben 135 beziehungsweise 50 Fälle. Die Klagen richten sich gegen alle vier großen Hersteller von CoV-Impfstoffen.

Der mutmaßlich erste Prozess soll am 28. April vor dem Landgericht Frankfurt verhandelt werden. Beklagter ist der Mainzer Impfstoffhersteller Biontech. Klägerin ist eine Frau, die durch die Covid-19-Impfung unter anderem einen Herzschaden davongetragen haben soll. Die Frau, die nach Angaben ihres Anwalts selbst in einem medizinischen Beruf arbeitet, will unbekannt bleiben.

Gutachten entscheidend

Jeder Fall muss einzeln verhandelt werden, oder es wird ein Vergleich erzielt. Knackpunkt ist die Kausalität: Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Schaden? Nach Einschätzung von Juristen und Medizinerinnen wird diese Frage am Ende von Gutachtern entschieden werden.

Die Düsseldorfer Kanzlei hatte nach eigenen Angaben rund 3.000 Anfragen, aus denen 810 Mandate wurden, von denen 135 in Klagen mündeten. Die Wiesbadener Kanzlei berichtete von 850 Mandaten und 50 Klagen. Auch hier wurden Hunderte Fälle als aussichtslos abgelehnt. Branchenkennern zufolge vertreten diese beiden Kanzleien das Gros der Klagewilligen.

Haftungsregeln wie bei anderen Arzneimitteln

Für Covid-19-Impfstoffe gelten im Prinzip dieselben Haftungsregeln wie für andere Arzneimittel, etwa nach dem Arzneimittelrecht und dem Produkthaftungsgesetz. Der Hersteller kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn etwa ein Produktionsfehler vorliegt. Wird das Arzneimittel beispielsweise fehlerhaft verabreicht, haftet die impfende Person.