Aufdringliche Fragen nach Kopftuch in Bewerbung diskriminierend

Eine muslimische Frau, die im Bewerbungsverfahren um die Ausbildung zur Kindergruppenbetreuerin gedrängt wurde, ihr Kopftuch abzulegen, und letztlich den Ausbildungsplatz nicht erhielt, hat 2.000 Euro Schadenersatz zugesprochen bekommen.

Diese Entscheidung bestätigte das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen in zweiter Instanz, teilte der Klagsverband, der die Frau vor Gericht rechtlich vertrat, der APA mit. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

Zum Ablegen gedrängt

Die damals 19-jährige Frau, die schon Erfahrung als Kindergartenassistentin gesammelt hatte, habe sich weiterqualifizieren und bei einem Wiener Anbieter die Ausbildung zur Kindergruppenbetreuerin absolvieren wollen.

Im Bewerbungsverfahren sei sie „in diskriminierender Weise immer wieder nach ihrem Kopftuch gefragt“ und gedrängt worden, „es doch lieber abzulegen“, heißt es in der Pressemitteilung des Klagsverbands.

Den Ausbildungsplatz habe sie nicht bekommen. Nach Unterstützung durch die Gleichbehandlungsanwaltschaft und die Dokustelle Islamfeindlichkeit und Antimuslimischer Rassismus brachte der Klagsverband für die junge Frau eine Klage ein.

Das Gericht stellte laut Klagsverband eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Religion nach dem Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) fest. Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen bestätigte Ende Februar die Entscheidung des Bezirksgericht Innere Stadt und wies die Berufung des Ausbildungsanbieters ab.