Pizzaskandal: Nestle zahlt Geschädigten Abfindung

Der Schweizer Nahrungsmittelkonzern Nestle hat sich offenbar mit den Opfern der mit E. coli verseuchten Pizzen in Frankreich außergerichtlich geeinigt. Die französische Unternehmenstochter habe sich verpflichtet, den Opfern eine Entschädigung zu zahlen.

Die „gütliche Entschädigungsvereinbarung“ sei bereits am 31. März unterzeichnet worden, berichtete die Nachrichtenagentur AFP gestern. Zur Höhe der Entschädigung wurden keine Angaben gemacht.

Zwei Kinder starben an Nierenversagen

Nachdem es vergangenes Jahr in einer Fabrik der Nestle-Tochter Buitoni im französischen Caudry zu einer Kontamination von Pizzateig mit E.-coli-Bakterien gekommen war, starben zwei Kinder nach dem Verzehr der Pizzen an Nierenversagen. Dutzende weitere Konsumentinnen und Konsumenten der verseuchten Pizzen erkrankten schwer.

„Jede der betroffenen Personen wird von Nestle Frankreich einen Entschädigungsvorschlag erhalten, der auf eine medizinische Bewertung folgt und der auf gerechte Weise die Schwere der Schäden und jede Situation berücksichtigt“, so Buitoni Frankreich laut dem Artikel.

Den Opfern solle dadurch eine „gerechte Entschädigung“ zukommen, wie der Anwalt Pierre Debuisson, der 63 Opfer vertritt, in einer separaten Erklärung schrieb. Debuisson hatte Nestle wegen „grober Fahrlässigkeit“ vor dem Gericht in Nanterre verklagt und eine Entschädigung in Höhe von 250 Mio. Euro für seine Mandantinnen und Mandanten gefordert. Die Anhörung in dem Fall war für den 9. Mai vorgesehen gewesen.

Strafrechtliches Verfahren nach wie vor anhängig

Durch die Einigung wird der zivilrechtliche Teil des Falles abgeschlossen. Damit fällt auch die geplante Anhörung aus. „Im Rahmen des Zivilverfahrens sind gütliche Einigungen üblich und ermöglichen es, den Zivilrechtsstreit zu beenden“, erklärte Nestle gegenüber AFP.

Ein strafrechtliches Verfahren ist allerdings nach wie vor anhängig: Im Mai des vergangenen Jahres war in Paris eine gerichtliche Untersuchung eingeleitet worden, insbesondere wegen fahrlässiger Tötung von zwei Opfern und fahrlässiger Körperverletzung von 14 weiteren Opfern, wie eine Gerichtsquelle berichtete. Anklage gegen Nestle wurde jedoch bisher nicht erhoben.