Österreich in Arbeitsmarkt- und Energiebelangen säumig

Die EU-Kommission hat das Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich bezüglich der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige vorangetrieben. Säumig ist Österreich auch bei einer Richtlinie zum Energiebinnenmarkt. Das teilte die Brüsseler Behörde heute mit.

Es sind bereits die zweiten Mahnschreiben an Österreich, im nächsten Schritt kann die EU-Behörde in beiden Fällen vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gehen. Was Österreich konkret vorgeworfen wird, geht aus der Mitteilung nicht hervor.

Die EU-Kommission erläuterte lediglich, dass mit der Richtlinie „die gleichberechtigte Aufteilung der Betreuungs- und Pflegepflichten zwischen den Elternteilen“ gefördert werden sollte. Unter anderem gebe sie den Vätern das Recht auf mindestens zehn Arbeitstage Urlaub um den Zeitpunkt der Geburt des Kindes herum, so die EU-Behörde.

Mehr Rechte für pflegende Angehörige

Auch räumt sie mehr Rechte für pflegende Angehörige ein. So erhielten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen Verwandten oder eine im selben Haushalt lebende Person pflegen oder unterstützen, zusätzlich fünf Arbeitstage pro Jahr Urlaub. Auch könnten alle pflegenden Angehörigen und berufstätige Eltern von Kindern bis zu acht Jahren flexible Arbeitsregelungen beantragen.

Nicht vollständig umgesetzt hat Österreich nach Ansicht der EU-Kommission auch die EU-Vorschriften zum Energiebinnenmarkt. „Die Richtlinie enthält die wichtigsten Vorschriften für die Organisation und die Funktionsweise des EU-Elektrizitätssektors“, heißt es in der Mitteilung.

Österreich hat nun zwei Monate Zeit, auf die Mahnschreiben der EU-Kommission zufriedenstellend zu antworten.