Staatssekretär-Rückzahlung: Gutachten kostete 9.300 Euro

Das vom Bundeskanzleramt in Auftrag gegebene Gutachten zur Überbezahlung von Staatssekretären hat 9.300 Euro gekostet. Das teilte das Kanzleramt heute auf seiner Website mit. Aufgrund des Rechtsgutachtens des Verfassungs- und Verwaltungsrechtlers Sebastian Schmid mussten die Staatssekretäre 14.408,40 Euro zurückzahlen.

Die vier aktuellen Staatssekretäre und Staatssekretärinnen und ihre zwei Vorgänger hatten aufgrund einer langjährigen „Staatspraxis“ zu Beginn ihrer Tätigkeit zu viel Gehalt bezogen. Der Höchstbezug vor der Aufgabenbetrauung stelle eine „irrtümlich erfolgte Vermögensverschiebung“ dar, schrieb Schmid in dem Gutachten, das bereits seit Mitte März bekannt ist.

Gutachten wegen langjähriger „Staatspraxis“

Das Gutachten musste aufgrund einer seit Anfang des Jahres gültigen Gesetzespassage für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das Bundeskanzleramt hatte allerdings noch auf die Abrechnung gewartet, weil die Kosten laut Gesetz auch angegeben werden müssen. Diese belaufen sich auf 9.800 Euro, wie es in der Veröffentlichung heißt.

Grund für das Gutachten war eine parlamentarische Anfragebeantwortung von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP). Zwei Bundesräte (SPÖ und NEOS) wollten mehr über die Bezahlung der Staatssekretäre wissen. Nehammer gab an, dass diese gemäß einer „Staatspraxis“ mit der Angelobung den Höchstbezug erhalten – egal ob sie mit Aufgaben betraut wurden oder nicht. Daraufhin holte das Kanzleramt ein Gutachten ein.

Im Gutachten beschäftigte sich Rechtsprofessor Schmid mit der Betrauung von Staatssekretären, dem Anspruch auf den Höchstbetrag und der rechtlichen Grundlage für eine Rückforderung. Die Betrauung kann schriftlich und mündlich erfolgen, den Anspruch hat man erst ab dem Zeitpunkt der Betrauung, heißt es im Gutachten.