EU und Ukraine erkennen künftig Gerichtsentscheide an

Die EU und die Ukraine werden Gerichtsentscheidungen in zivil- und handelsrechtlichen Fragen künftig gegenseitig anerkennen. Die EU-Staaten stimmten gestern dafür, Beziehungen unter dem entsprechenden internationalen Vertrag zur Ukraine aufzunehmen, wie der Rat der Mitgliedsstaaten mitteilte.

Man sei der Auffassung, dass es dafür in dem von Russland angegriffenen Land keine grundlegenden Hindernisse gebe, hieß es – etwa mit Blick auf die Unabhängigkeit der Justiz, die Achtung der Grundrechte und den Kampf gegen Korruption.

Das Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen tritt am 1. September in Kraft. Es verpflichtet die Vertragsparteien, Entscheidungen aus anderen Vertragsstaaten anzuerkennen und zu vollstrecken. Die Ukraine hatte das Abkommen 2022 ratifiziert. Der Beschluss sei „ein wichtiges Instrument zur Erleichterung des internationalen Handels“, hieß es nun.