Pilnacek erneut vor Disziplinarbehörde

Der suspendierte Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek, hat sich heute erneut vor der Bundesdisziplinarbehörde verantwortet. In einer Verhandlung ging es dabei auch um die vom Justizministerium ausgesprochene vorläufige Freistellung von seinen Aufgaben.

Im gegen Pilnacek laufenden Disziplinarverfahren wird es noch heute in Teilpunkten eine Entscheidung geben, über die Aufhebung der Suspendierung wird schriftlich entschieden.

Pilnacek war aufgrund diverser Vorwürfe im Februar 2021 suspendiert worden. Unter anderem soll er eine Hausdurchsuchung verraten sowie einer Journalistin Amtsgeheimnisse „gesteckt“ haben.

Bereits klar ist, dass das Disziplinarverfahren unabhängig von der erwarteten Entscheidung weitergeht, da in einigen Punkten noch strafrechtliche Ermittlungen gegen Pilnacek laufen. Entschieden werden kann daher nur über jene Punkte, in denen das nicht der Fall ist bzw. ein Strafverfahren schon abgeschlossen ist.

Disziplanaranwalt beantragte Schuldspruch

Der Disziplinaranwalt beantragte einen Schuldspruch – Pilnacek sei in der Causa des Geheimnisverrats an die Journalistin zwar mittlerweile rechtskräftig freigesprochen worden. Allerdings habe das Gericht damals festgestellt, dass der Sektionschef tatsächlich ein Amtsgeheimnis offenbart habe.

Ihm habe aber der Vorsatz für eine strafrechtliche Verurteilung gefehlt – für eine Verletzung der Dienstpflichten reiche aber eine fahrlässige Weitergabe.

Zur Suspendierung führte Pilnaceks Anwalt Rüdiger Schender an, dass Pilnacek mittlerweile seit zwei Jahren dienstfrei gestellt sei. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe aber schon festgestellt, dass die Frage der Dauer in die Prüfung der Verhältnismäßigkeit einzubeziehen sei.

Generell merkte er an, dass das Verfahren gegen den Sektionschef natürlich kein gutes Bild für die Justiz abgebe. „Aber es gehören zwei dazu.“ Pilnacek habe kein einziges Mal mediale Statements abgegeben. „Ihm ist bewusst, dass die Justiz Ruhe braucht. Es wäre ihm ein Leichtes gewesen, auf viele Eigentümlichkeiten des Verfahrens hinzuweisen.“