Pilnacek zu Disziplinarstrafe verurteilt

Der suspendierte Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek, ist heute von der Bundesdisziplinarbehörde zu einer Geldstrafe von einem Monatsbezug verurteilt worden. Pilnacek hatte dem damaligen Kabinettschef im Finanzministerium per Chatnachricht („Das ist ein Putsch“; „Die spielen unfair; nur eine Beschwerde hilft …“) geraten, Rechtsmittel gegen eine von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vollzogene Hausdurchsuchung im Finanzministerium sowie Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die zuständigen Sachbearbeiter zu erheben.

Weiters hatte er sich erkundigt, wer den damaligen Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) auf seine Beschuldigtenvernehmung vorbereitet („Wer vorbereitet Gernot auf seine Vernehmung?“). Durch die Mitteilung rechtlicher und prozesstaktischer Überlegungen habe Pilnacek seine Dienstpflicht verletzt, hielt die Disziplinarbehörde fest.

Dienstpflicht verletzt

Zwar habe es sich dabei um eine private Mitteilung gehandelt – da unter anderem aber darin auch Ratschläge zu einem Strafverfahren gegen Blümel enthalten waren, habe Pilnacek davon ausgehen müssen, dass Inhalte weitergegeben werden. Aufgetaucht sind die Chats dann (ohne Zutun Pilnaceks) im U-Ausschuss.

Für eine funktionierende Verwaltung sei es Voraussetzung, dass die Allgemeinheit darauf vertrauen kann, dass Beamte unparteiisch agieren, hielt die Disziplinarbehörde fest. „Das gilt vor allem für den Justizbereich.“ Pilnaceks Handlungen seien aber dazu geeignet, dieses Vertrauen zu erschüttern.

Freispruch in zwei weiteren Fällen

In zwei weiteren Punkten wurde Pilnacek dagegen freigesprochen. Einerseits soll er einer Journalistin Amtsgeheimnisse „gesteckt“ und andererseits es unterlassen haben, die Zusendung von ungeschwärzten Aktenbestandteilen aus verschiedenen Verfahren, für deren Bearbeitung er nicht zuständig gewesen sei, zu unterbinden bzw. diese zu melden.

Im ersten Fall habe der Sektionschef zwar tatsächlich Amtsgeheimnisse offenbart – dadurch sei aber weder ein öffentliches noch ein privates Interesse verletzt worden. Im zweiten Fall konnte nicht festgestellt werden, von wem Pilnacek die Dokumente erhalten hat und auch nicht erwiesen werden, dass es sich dabei tatsächlich um Geheimnisse handelt. Damit habe ihn auch keine Meldepflicht getroffen.

Entscheidung über Suspendierung schriftlich

In anderen Punkten des Disziplinarverfahrens (das Justizministerium hat gegen Pilnacek weitere Vorwürfe erhoben) wurde heute noch nicht entschieden, da noch Strafverfahren anhängig sind. Zum Erkenntnis der Disziplinarbehörde gaben weder der Disziplinaranwalt noch Pilnaceks Anwalt Rüdiger Schender eine Erklärung ab – sie ist daher nicht rechtskräftig.

Die Entscheidung über die Aufrechterhaltung der im Februar 2021 ausgesprochenen Suspendierung Pilnaceks ergeht erst schriftlich. Zur Suspendierung führte Schender an, dass Pilnacek mittlerweile seit zwei Jahren dienstfrei gestellt sei. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe aber schon festgestellt, dass die Frage der Dauer in die Prüfung der Verhältnismäßigkeit einzubeziehen sei.