Die Bildungskarenz ermöglicht Menschen, die bereits einen Job haben, eine Aus- oder Weiterbildung. Die Kosten dafür übernimmt die öffentliche Hand. Ob damit auch immer sinnvolle Maßnahmen gefördert werden, stellt der Rechnungshof (RH) infrage und empfiehlt eine Überarbeitung der gesetzlichen Bestimmungen.