Richtwertmieten auch für Bestandsverträge erhöht

Nach der gesetzlichen Anpassung der Richtwertmieten für Neuverträge im April haben sich per 1. Mai auch die Werte für Bestandsverträge erhöht. Die davon erfassten Mieterinnen und Mieter müssen nun mit einer Steigerung ihrer Miete von rund 8,5 Prozent rechnen.

Der Anstieg betrifft österreichweit rund 380.000 Haushalte, davon 270.000 in Wien, wie die Arbeiterkammer (AK) zuletzt vorrechnete. In der Inflationsrate wird sich diese Erhöhung aber frühestens im August niederschlagen.

Erhebung der Daten bis Ende Juni

Die Richtpreismieten werden nicht direkt in den Verbraucherpreisindex eingerechnet, sondern finden ihren Weg dorthin erst über die quartalsweisen Mikrozensus-Erhebungen. Damit werden diese Daten erst bis Ende Juni erhoben, und bis sie verarbeitet und in der Statistik berücksichtigt werden, sei es August oder manchmal auch September, so WIFO-Experte Josef Baumgartner zur APA.

Baumgartner erinnerte zugleich daran, dass angesichts der hohen Inflation und der häufig üblichen Wertsicherungsklauseln auch andere Mieterhöhungen anstehen und erst mit der Zeit in die Inflationsrate einfließen.

Kritik der FPÖ

Die FPÖ nahm die gesetzliche Anpassung zum Anlass, Kritik an der Regierungspolitik zu üben. „ÖVP-Bundeskanzler (Karl, Anm.) Nehammer fabuliert über Eigentumsbildung und treibt die Menschen mit seiner desaströsen Wohnpolitik in die Armut. Das ist an Zynismus kaum zu überbieten“, so FPÖ-Bautensprecher Philipp Schrangl in einer Aussendung.

Veröffentlicht wurden die Änderungen für April schon Ende März im Bundesgesetzblatt. Auf eine gesonderte Kundmachung für die mit Mai greifenden Erhöhungen verzichte man, hieß es aus dem Justizministerium zur APA.