Bierkartell: 50 Mio. Euro Geldstrafe für Carlsberg

Wegen ihrer Beteiligung am Bierkartell ist die Brauerei Carlsberg vom deutschen Oberlandesgericht Düsseldorf zu einer Strafe in Höhe von 50 Mio. Euro verurteilt worden.

Der 6. Kartellsenat sah es heute als erwiesen an, dass sich die in Hamburg ansässige Carlsberg Deutschland Holding GmbH eines Kartellverstoßes schuldig gemacht habe, als ein früherer Geschäftsführer im Jahr 2007 an einem Austausch über preissensible Informationen unter führenden Brauereien teilnahm.

„Aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen“

Das Gespräch sei „mitursächlich“ für die kurz darauf von Carlsberg und anderen Brauereien vorgenommene Erhöhung der Preise um einen Euro pro Kiste gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Egger. Es erfülle zwar nicht den Tatbestand der verbotenen Preisabsprache, sehr wohl aber den der vorsätzlichen Kartellordnungswidrigkeit in Form aufeinander abgestimmter Verhaltensweisen.

Dem Urteil war eine Verständigung der Prozessbeteiligten vorangegangen, die eine Geldstrafe in Höhe von 45 bis 55 Mio. Euro vorsah. Die Rechtsanwältin von Carlsberg wies in ihrem Schlussplädoyer die Vorwürfe gegen das Unternehmen neuerlich zurück und begründete die Zustimmung zu der Verständigung damit, dass das Unternehmen endlich einen Schlussstrich unter das belastende Verfahren ziehen wolle.

Carlsberg legte zuvor Beschwerde ein

Das deutsche Bundeskartellamt hatte 2014 gegen zahlreiche namhafte Brauereien wie Krombacher, Bitburger, Warsteiner, Veltins und eben Carlsberg wegen verbotener Preisabsprachen Geldstrafen in einer Gesamthöhe von mehr als 330 Mio. Euro verhängt.

Von Carlsberg verlangte die Wettbewerbsbehörde damals 62 Mio. Euro. Doch nahm Carlsberg das im Gegensatz zu den meisten anderen Brauereien nicht hin und legte Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein. Fünf Jahre lang dauerte danach die juristische Aufarbeitung des Geschehens.