Voraussetzung für EU-Gelder: Ungarn beschloss Justizreform

Das ungarische Parlament hat eine Gesetzesnovelle beschlossen, die die Unabhängigkeit der Justiz stärken soll. Für die Vorlage der rechten Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban stimmten heute 151 Abgeordnete, unter ihnen 19 der Opposition, wie auf der Website des Parlaments festgehalten ist. 23 enthielten sich der Stimme. Es gab keine Gegenstimme.

Das Gesetzespaket soll für Ungarn einen Teil der Gelder freimachen, die die EU derzeit zurückhält. Brüssel wirft der Regierung des rechtspopulistischen Orban vor, EU-Gelder für korrupte Zwecke zu missbrauchen und gegen die Rechtsstaatlichkeit im Land zu verstoßen. Ungarn ist seit 2004 EU-Mitglied, Orban regiert seit 2010 mit zum Teil autoritären Methoden.

Die heute beschlossene Justiznovelle soll die Freigabe von 13,2 Milliarden Euro an Förderungen aus dem EU-Kohäsionsfonds ermöglichen. Sie stellt die meisten Befugnisse des unabhängigen Landesrichterrates (OBT) wieder her, die dieser durch vergangene Reformen an das der Regierung unterstellte Landesrichteramt (OBH) verloren hatte.

EU blockiert Gelder

Auch sollen sich Richter und Richterinnen künftig wieder an den Europäischen Gerichtshof wenden können, wenn sie bei Urteilen Zweifel in Hinblick auf die Rechtmäßigkeit nach europäischem Recht ausräumen wollen. Diese Möglichkeit hatte die Orban-Regierung zuletzt abgeschafft.

Die EU blockiert derzeit rund 30 Milliarden Euro an EU-Geldern, die für Ungarn vorgesehen sind, darunter zwölf Milliarden an Hilfen und begünstigten Krediten aus dem Coronavirus-Wiederaufbau-Fonds. Die Freigabe dieser Gelder ist an viel weitreichendere Reformen gebunden, um die Rechtsstaatlichkeit in Ungarn wiederherzustellen.