Keine Ermittlungen rund um Gehalt von Kurz’ Freundin

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) leitet in der Causa rund um die Gehaltserhöhung der Lebensgefährtin von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) keine Ermittlungen ein – weder gegen Kurz noch gegen Ex-Finanzgeneralsekretär Thomas Schmid.

Die Aufwertungsanträge für Kurz’ Lebensgefährtin und eine weitere im Beamtenministerium Beschäftigte seien „sachlich begründet“, die Anfang 2019 stattgefundene Aufwertung „sachlich gerechtfertigt“ gewesen, so die WKStA. Auch gegen einen in der Causa involvierten Sachbearbeiter des Beamtenministeriums werden keine Ermittlungen eingeleitet.

Kein Anfangsverdacht

Der Causa zugrunde liegt eine Aussage Schmids. Laut dem Einvernahmeprotokoll gab er damals u. a. an, Kurz habe sich – seiner Erinnerung nach 2016 – bei ihm für eine Gehaltserhöhung seiner im Finanzministerium tätigen Freundin Susanne Thier eingesetzt. Dabei habe Kurz auf die hohe Arbeitsbelastung und viele Abendveranstaltungen verwiesen.

Das Finanzministerium wies eine Gehaltserhöhung zurück: „Zu Ihrer Anfrage betreffend eine angebliche Gehaltserhöhung von Frau Thier im Jahr 2016 dürfen wir Ihnen nach Rücksprache mitteilen, dass es diese nicht gegeben hat.“ Später habe Thier höherwertige Tätigkeiten innerhalb der Abteilung und auch Aufgaben einer in Karenz befindlichen Kollegin übernommen, hieß es.

Bei einer neuerlichen Einvernahme im November 2022 präzisierte Schmid seine Aussagen dann etwas anders: „Eine Bevorzugung gegenüber anderen Mitarbeitern hat Kurz explizit nicht verlangt, das war auch nicht seine Art.“

Aufwertung im Jahr 2019

„Aus den vorliegenden Unterlagen ergeben sich keine Anhaltspunkte, dass den neu erstellten Arbeitsplatzbeschreibungen unsachliche oder ungerechtfertigte Begründungen zugrunde gelegt worden wären“, so die WKStA nach ihrer Prüfung.

Gleichzeitig merkte die WKStA in ihrem Schreiben an, dass sich die Angaben von Schmid „überwiegend objektivieren ließen“. Zwar habe dieser in seiner ursprünglichen Einvernahme die Geschehnisse mit dem Jahr 2016 datiert – das aber später zum Irrtum erklärt und klargestellt, dass er die Anfang 2019 erfolgte Aufwertung der Arbeitsverhältnisse gemeint habe. Es bestehe „kein Anlass, den Wahrheitsgehalt seiner Aussage in Zweifel zu ziehen“, so die WKStA.

In einem an die APA übermittelten Zitat erklärte Kurz: „Thomas Schmid erfindet falsche Vorwürfe, um Kronzeuge zu werden. Es kommt zu einer massiven medialen Vorverurteilung, sogar gegen Familienmitglieder. Gott sei Dank kommt am Ende immer die Wahrheit ans Licht. Und wieder einmal hat sich ein Vorwurf als falsch herausgestellt.“