Schröder hat keinen Anspruch auf Büro im Bundestag

Deutschlands Altkanzler Gerhard Schröder hat keinen Anspruch auf ein Büro im Bundestag. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht heute entschieden und eine Klage des SPD-Politikers gegen einen Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages zurückgewiesen.

Dieser hatte ihm im Mai 2022 einen Teil seiner Sonderrechte entzogen und sein Büro stillgelegt. Schröder wollte mit seiner Klage erreichen, dass ihm wieder Büro samt Mitarbeiter zur Verfügung gestellt wird. Aus seiner Sicht war der Beschluss rechtswidrig. Das Gericht sah das anders.

Der Politiker war von 1998 bis 2005 Kanzler und von 1999 bis 2004 Parteivorsitzender der SPD. Bevor ihm ein Teil der Sonderrechte entzogen worden war, stand er wegen seiner Verbindungen zu Russland und dem russischen Präsidenten Wladimir Putin in der Kritik – auch in der eigenen Partei. Mehrere seiner Mitarbeiter hatten nach dem russischen Angriff auf die Ukraine ihre Posten bereits aufgegeben.

In dem vom Haushaltsausschuss beschlossenen Antrag wurden Schröders Verbindungen zu russischen Konzernen oder Putin aber nicht genannt. Zur Begründung hieß es, der Altkanzler nehme keine Verpflichtungen mehr wahr im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit.