Der britische Popstar Ed Sheeran vor dem Gericht in New York
AP/John Minchillo
Plagiatsvorwürfe

Popstar Ed Sheeran gewinnt Plagiatsprozess

Der britische Popstar Ed Sheeran hat den aufsehenerregenden Prozess wegen Plagiatsvorwürfen in New York gewonnen. Ein Geschworenengericht sprach den 32-Jährigen am Donnerstag in einem Zivilprozess von dem Vorwurf frei, für seinen Hit „Thinking Out Loud“ rechtswidrig beim Soulklassiker „Let’s Get It On“ von Marvin Gaye aus dem Jahr 1973 abgekupfert zu haben. Das Urteil hat Folgen für die ganze Branche.

Es war ein spektakulärer Prozess in New York, der sich um die Frage dreht, ob Akkordfolgen urheberrechtlich geschützt sind. Nun ist für das Geschworenengericht klar: Nein, solche Akkordfolgen können auch zufällig ähnlich klingen wie jene in anderen Songs. Sheeran habe den Song vielmehr „unabhängig“ erschaffen.

Sheeran war angeklagt, bei seinem Hit „Thinking Out Loud“ beim US-Soul-Sänger Marvin Gaye abgeschrieben zu haben. Geklagt hatten die Erben des Songwriters Ed Townsend, der den Soul-Klassiker „Let’s Get It On“ aus dem Jahr 1973 zusammen mit Gaye verfasste. Gayes Hit habe „auffällige Ähnlichkeiten und offensichtliche Gemeinsamkeiten“ mit Sheerans Song „Thinking Out Loud“ von 2014, meinten die Kläger. Als Beleg führten sie unter anderem an, dass die Band Boyz II Men schon Medleys der beiden Songs aufgeführt hat – und Sheeran die beiden Stücke ebenfalls schon bei Auftritten gemixt hat.

Ständchen im Prozess

Beide Seiten hatten für das Gerichtsverfahren Sachverständige engagiert, die den Geschworenen die musiktheoretischen Details erklären sollten. Vor Gericht griff Sheeran gar zur Gitarre, um Richtern und Geschworenen zu beweisen, dass die beanstandete Akkordfolge seines Songs ein grundlegender Baustein der Popmusik sei, der nicht urheberrechtlich geschützt werden könne. Seine Anwälte argumentieren, Gaye und Townsend seien bei Weitem nicht die ersten gewesen, die diese Akkordfolge genutzt hätten. Als Beispiel nannten sie eine Reihe von Liedern des nordirischen Musikers Van Morrison, die dieselbe Sequenz genutzt hätten und vor „Let’s Get It On“ geschrieben worden seien.

Diese Ansicht vertrat auch der forensische Musikwissenschaftler Joe Bennett. „Solche Ähnlichkeiten können so leicht durch Zufall entstehen“, sagte der Professor am Berklee College of Music in Massachusetts. „Sie sollten nicht durch das Urheberrecht geschützt werden können.“

Marvin Gaye bei einem Liveauftritt in den 80er Jahre
picturedesk.com/Picture Alliance/Hardy Schiffler
Marvin Gaye starb 1984. Seither gab es mehrere Prozesse zum Urheberrecht für seine Songs.

Wiederholt Urteile

Der Prozess war der jüngste in einer Reihe hochkarätiger Urheberrechtsfälle, die die Branche in Aufruhr versetzten. 2016 verklagte Gayes Familie, die am aktuellen Prozess nicht beteiligt war, die Künstler Robin Thicke und Pharrell Williams wegen Ähnlichkeiten zwischen dem Song „Blurred Lines“ und Gayes „Got to Give It Up“.

Ed Sheeran gewinnt Plagiatsprozess

Der britische Popstar Ed Sheeran hat den aufsehenerregenden Prozess wegen Plagiatsvorwürfen in New York gewonnen. Ein Geschworenengericht sprach den 32-Jährigen am Donnerstag in einem Zivilprozess von dem Vorwurf frei, für seinen Hit „Thinking Out Loud“ rechtswidrig beim Soulklassiker „Let’s Get It On“ von Marvin Gaye aus dem Jahr 1973 abgekupfert zu haben.

Der Erfolg dieser Klage überraschte viele im Musikgeschäft und selbst Juristen, die viele der strittigen musikalischen Elemente als grundlegend und frei für die Allgemeinheit betrachteten. Kurz darauf bestätigte ein Berufungsgericht den Sieg der britischen Rockband Led Zeppelin in einem ähnlichen Fall, bei dem es um ihren berühmtesten Song „Stairway to Heaven“ ging. Nun schlug das Pendel bei Sheeran wieder in die andere Richtung aus.

Andere Songwriter hätten ihm gesagt: „Du musst für uns gewinnen“, hatte Sheeran vor Gericht erklärt. „Ich finde es wirklich beleidigend, wie die Arbeit meines ganzen Lebens von jemandem herabgesetzt wird, wenn er sagt, dass ich geklaut habe.“