Ed Sheeran gewinnt Plagiatsprozess

Der britische Popstar Ed Sheeran hat mit seinem Hit „Thinking Out Loud“ aus dem Jahr 2014 nicht unrechtmäßig bei Marvin Gayes Klassiker „Let’s Get It On“ aus dem Jahr 1973 abgekupfert. Das entschieden die Geschworenen eines Bundesgerichts in New York heute in einem vielbeachteten Urheberrechtsprozess.

Die Geschworenen entschieden, dass die Erben des „Let’s Get It On“-Songschreibers Ed Townsend nicht bewiesen haben, dass Sheeran, sein Label Warner Music Group und sein Musikverlag Sony Music Publishing ihre Urheberrechte an dem Gaye-Song verletzt haben.

Townsends Erben klagten Sheeran 2017 wegen Urheberrechtsverletzung und behaupteten, dass „Thinking Out Loud“ das „Herzstück“ von Gayes Song kopiert habe, einschließlich seiner Melodie, Harmonie und seines Rhythmus. Sheerans Anwälte argumentierten, dass alle Ähnlichkeiten zwischen den Liedern grundlegende musikalische „Bausteine“ betreffen, die nicht urheberrechtlich geschützt werden können.