Vorarlberg: Bericht über anstehende Leerstandsabgabe

Laut Wirtschaftspresseagentur ist in Vorarlberg eine Änderung des Zweitwohnsitzabgabegesetzes in Begutachtung, die einer Leerstandabgabe gleichkäme. Demzufolge würden Wohnungen, die mehr als die Hälfte des Kalenderjahres keine Hauptwohnsitzmeldung haben, als Zweitwohnsitz gelten. Die Eigentümervereinigung kritisiert das als eigentümerfeindlich.

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