Vergewaltigungsvorwürfe: Zivilprozess gegen Trump vor Abschluss

Der Zivilprozess gegen den früheren US-Präsidenten Donald Trump wegen Vergewaltigungsvorwürfen der Journalistin E. Jean Carroll steuert auf sein Ende zu. Carrolls Anwältin Roberta Kaplan rief die Geschworenen gestern in ihrem Schlussplädoyer vor einem Bundesgericht in New York dazu auf, Trump zu verurteilen: „Niemand steht über dem Gesetz, nicht einmal ein früherer Präsident.“

Kaplan erinnerte daran, dass die 79-jährige Carroll während des Prozesses zwei ganze Tage lang ausgesagt und dabei „Frage um Frage um Frage“ beantwortet habe. Von Trump hätten die Geschworenen – sechs Männer und drei Frauen – dagegen „nicht viel gehört“.

Trump erschien nicht bei Prozess

Der Präsident war dem Ende April gestarteten Zivilprozess ferngeblieben, er war auch nicht verpflichtet zu erscheinen. Während des Prozesses wurden jedoch Aufnahmen einer Befragung Trumps durch Kaplan im Oktober gezeigt. Der 76-Jährige hatte Carrolls Vorwürfe dabei erneut entschieden zurückgewiesen und betont, die frühere Kolumnistin des Magazins „Elle“ sei nicht sein „Typ“.

Allerdings verwechselte Trump bei der Befragung auf einem ihm gezeigten Foto aus den 90er Jahren Carroll mit seiner Ex-Frau Marla Maples. Kaplan nutzte das nun in ihrem Schlussplädoyer, um die Aussagen des Ex-Präsidenten in Zweifel zu ziehen. Die Wahrheit sei, dass Carroll „genau sein Typ war“, sagte die Anwältin.

Urteil jederzeit möglich

Trumps Anwalt Tacopina dagegen sagte, der Ex-Präsident habe Carroll nie vergewaltigt: „Sie ist nie zur Polizei gegangen, weil es nie passiert ist.“ Hätte Trump die Frau in einer Umkleidekabine eines Kaufhauses vergewaltigt, wäre er „sofort festgenommen worden“, sagte Tacopina. Die Geschworenen müssten ihren „gesunden Menschenverstand“ einsetzen.

Ein Urteil kann jederzeit fallen, wenn die Geschworenen heute ihre Beratungen aufnehmen. Da es sich um ein Zivilverfahren und nicht um einen Strafprozess handelt, droht Trump auch im Falle einer Verurteilung keine Gefängnisstrafe.