Der Bonus für pflegende Angehörige wird ausgeweitet. Künftig werden auch jene Personen den Angehörigenbonus erhalten, die nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Pflegebedürftigen leben. Der jährliche Pflegebonus von 1.500 Euro wird an Angehörige vergeben, die schon seit mindestens einem Jahr überwiegend pflegen, bei denen das eigene monatliche Durchschnittseinkommen 1.500 Euro netto nicht übersteigt und der zu pflegende Angehörige Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe vier hat.
Die Bundesregierung stellt dafür 50 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung. Ein entsprechender Antrag wurde gestern im Sozialausschuss mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der FPÖ beschlossen. Erst im vergangenen Jahr war der Angehörigenbonus auf Pensionisten erweitert worden.
Bisher hatten 55.000 Angehörige Anspruch auf den Angehörigenbonus. Von der Ausweitung profitieren rund 22.500 Familien zusätzlich, teilten Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) und ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger in einer gemeinsamen Aussendung mit. Die Auszahlung startet am 1. Juli 2023, sodass für das Jahr 2023 ein Angehörigenbonus von 750 Euro überwiesen wird. 2024 erhöht sich der Betrag auf 1.500 Euro.
Valorisierung ab 2025
Ab dem Jahr 2025 ist eine jährliche Valorisierung des Betrages vorgesehen. Allein für diese Maßnahme werden im Jahr 2023 rund 40 Mio. Euro, in den Folgejahren mindestens 90 Mio. Euro investiert.
„Der Angehörigenbonus ist eine wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige. Wir haben uns beide dafür eingesetzt, dass der Empfängerkreis ausgeweitet wird, damit möglichst alle profitieren, die diese wertvolle Arbeit leisten“, betonten Rauch und Wöginger unisono.
Noch vor Beginn der Auszahlung erweitert die Regierung damit den Kreis der Anspruchsberechtigten. Bisher mussten pflegende Angehörige und Pflegebedürftige im gleichen Haushalt wohnen. Diese Voraussetzung fällt nun weg.