CoV-Kurzarbeit läuft mit September aus

Im Sozialausschuss ist gestern das Ende der Coronavirus-Kurzarbeit auf den Weg gebracht worden. Sämtliche Sonderregelungen für Kurzarbeit, die aufgrund der CoV-Pandemie geschaffen wurden, sollen mit Ende September außer Kraft treten. Beschlossen wurde die von der ÖVP-Grünen-Koalition vorgeschlagene Änderung des Arbeitsmarktservicegesetzes laut Parlamentskorrespondenz mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen.

Mit dem Antrag wird der Übergang zurück zur Kurzarbeit vor der Pandemie geregelt. Demnach soll die Möglichkeit einer abweichenden Beihilfenhöhe noch einmal bis Ende September 2023 verlängert werden. Danach gilt wieder das ursprüngliche Modell.

Dauerhaft angepasst werden soll jedoch eine Regelung zur Kurzarbeitsbeihilfe für Unternehmen. Ab Oktober 2023 soll sich die Beihilfe bereits ab dem vierten Monat, statt wie bisher ab dem fünften Monat, um die erhöhten Aufwendungen des Dienstgebers für die Beiträge zur Sozialversicherung erhöhen.

Kocher verteidigt Vorgangsweise

Kritik kam von NEOS, da die Kurzarbeit – anders als die meisten anderen CoV-bedingten Sonderregelungen – nicht bereits mit Ende Juni außer Kraft tritt.

ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher begründete die Umstellung mit Ende September mit notwendigen Änderungen im dafür eingesetzten EDV-System des Arbeitsmarktservice (AMS), die erst im Herbst erfolgen werden. Zudem betonte er, dass bereits jetzt die Regelungen für Kurzarbeit strenger seien als vor der Pandemie. So gesehen sei das Modell auch jetzt keine „Corona-Kurzarbeit“ mehr. Derzeit seien nur rund 1.800 Personen österreichweit für Kurzarbeit vorangemeldet.