Wichtiges OGH-Urtel in VW-Abgasskandal

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein wichtiges Urteil im VW-Abgasskandal gefällt. Laut diesem kann der Käufer eines VW mit einem Motor, der nur bei eher hohen Temperaturen die Abgasreinigung einschaltet, das Auto zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen.

Die nachträglich aufgespielte Software, die das Problem beheben sollte, enthalte wieder so ein „Thermofenster“ und saniere den Schaden für den Käufer nicht, urteilte das Höchstgericht.

Klägeranwalt: „‚Löser‘ für sämtliche Verfahren“

„Diese Entscheidung ist der ‚Löser‘ für sämtliche Verfahren, die wegen des ursprünglichen Skandalmotors (EA189) geführt werden. Die Ansprüche sind auch noch nicht verjährt“, sagte der Anwalt Michael Poduschka, der in diesem Fall den klagenden Autokäufer vertritt, zu dem Urteil. Auch die Auswirkungen auf alle anderen vom Abgasskandal betroffenen Automarken seien enorm.

VW: Falsche Tatsachen als Grundlage für Urteil

VW hingegen kritisierte, dass der OGH seiner Entscheidung falsche Tatsachen über das Thermofenster in der neuen Software zugrunde gelegt habe. Sonst hätte das Höchstgericht anerkennen müssen, dass der ursprüngliche Mangel mit dem Software-Update behoben wurde, meinte der Fahrzeughersteller.

Angelehnt an EuGH-Urteil

In Anlehnung an ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hält der OGH fest, dass die Abschaltung der Abgasreinigung außerhalb eines definierten Temperaturbereichs (Thermofenster) für den Käufer einen Schaden darstellt, da die weitere Nutzung des Fahrzeugs damit ungewiss wird.

Der OGH hat laut APA in dem soeben zugestellten Urteil auch festgestellt, dass VW nachweisen müsste, im Zusammenhang mit der Abschaltvorrichtung für die Abgasreinigung nicht einmal fahrlässig gehandelt zu haben. Da die Abgasnormen eine Schutznorm darstellen, gelte hier eine Beweislastumkehr.

Geteilte Meinungen über Folgen

Aus Sicht von VW hat das Urteil nur Folgen für wenige Verfahren und nicht für alle übrigen in Österreich anhängigen fast 1.500 Verfahren. Der Klägeranwalt Poduschka sieht das anders. Aus seiner Sicht müsste VW für jedes Fahrzeug nun nachweisen, wo genau das Thermofenster liegt, was umständlich und teuer wäre.