Portugals Parlament billigte aktive Sterbehilfe

In Portugal hat das Parlament ein Gesetz zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe gebilligt. Das Regelwerk wurde heute in Lissabon mit einer deutlichen Mehrheit von 129 zu 81 Stimmen angenommen. Es ist bereits der fünfte Entwurf, den die Abgeordneten der „Assembleia da Republica“ verabschiedet haben. Die vier ersten scheiterten entweder am Veto von Staatsoberhaupt Marcelo Rebelo de Sousa oder an Einwänden des Verfassungsgerichts.

Gemäß Verfassung muss Rebelo diesmal aber seine Zustimmung erteilen. Er muss das mehrfach überarbeitete Gesetz innerhalb von acht Tagen nach Erhalt im Präsidentenpalast erlassen. Aktive Sterbehilfe ist in den meisten europäischen Ländern unter Strafe gestellt, wo sie mit einem Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. 2021 hatte Spanien sie nach den Niederlanden, Belgien und Luxemburg als viertes Land legalisiert.

Gesetzesvorhaben vor drei Jahren eingebracht

Die linke Regierung von Ministerpräsident Antonio Costa hatte das Gesetzesvorhaben vor drei Jahren ins Parlament eingebracht. Gegen die Entkriminalisierung der aktiven Sterbehilfe unter streng definierten Bedingungen votierten diesmal unter anderem die meisten Abgeordneten der stärksten Oppositionsfraktion, der konservativen PSD, sowie die Vertreter der rechtspopulistischen Partei Chega.

Costas Sozialisten (PS) hatten mehrfach erklärt, es gehe bei dem Vorhaben darum, dem Einzelnen die „Freiheit und Würde zu geben“, selbst zu entscheiden, wie er sterben möchte, wenn er eine Situation extremen Leidens durchlebe. Die Opposition hatte unter anderem eine Befragung der Bürgerinnen und Bürger des Landes via Referendum gefordert.

Im immer noch streng katholischen Land hatte das Thema die Emotionen hochkochen lassen. Der gläubige und praktizierende Katholik Rebelo de Sousa hatte mehrfach betont, er sei gegen die Entkriminalisierung der aktiven Sterbehilfe. Er wolle aber nicht seine persönliche Meinung durchsetzen. Beim Gebrauch des ihm zustehenden Vetorechts hatte er daher nur „Unklarheiten“ des Gesetzestextes bemängelt.