CoV-Konzertabsagen: Rückerstattung aktiv einfordern

Für Sport- und Kulturevents, die aufgrund von CoV abgesagt worden sind, haben Verbraucherinnen und Verbraucher bisher einen Gutschein akzeptieren müssen. Seit Jahresanfang kann man sich nun das Geld zurückholen. Automatisch geht das aber leider nicht, Betroffene müssen selbst aktiv werden und die Rückerstattung vom Veranstalter einfordern.

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