Novomatic-Lobbyist Schmidt zu neun Monaten bedingt verurteilt

Der Novomatic-Lobbyist und Betreiber der Onlineplattform Eu-infothek.com, Gert Schmidt, ist heute am Wiener Landesgericht wegen versuchter Bestimmung zur falschen Zeugenaussage im „Ibiza“-Untersuchungsausschuss zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

Ein mitangeklagter Unternehmensberater fasste ein Jahr auf Bewährung aus – der Mann hat bereits eine rechtskräftige Vorstrafe wegen Betrugs, was erschwerend gewertet wurde. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwältin hatte den beiden Männern vorgeworfen, sie hätten Peter Barthold – einen langjährigen früheren Geschäftspartner des Glücksspielkonzerns Novomatic – vor dessen Aussage im parlamentarischen „Ibiza“-U-Ausschuss im September 2020 zu unzutreffenden Angaben verleiten wollen.

Man habe Barthold Hilfe bei der Abwicklung seines Privatkonkurses zugesagt und 6.000 Euro monatlich netto plus ein Spesenkonto versprochen. Als Gegenleistung hätte Barthold den Glücksspielkonzern in einem günstigen Licht darstellen und beispielsweise im Ausschuss erklären sollen, Novomatic habe nie illegales Glücksspiel betrieben.

„Es ist dokumentiert, was passiert ist“

Schmidt und der Mitangeklagte hatten die Vorwürfe schon zum Verhandlungsauftakt Mitte März ebenso vehement wie wortreich zurückgewiesen. Richter Stefan Romstorfer wertete die Verantwortung der Angeklagten am Ende aber als „Schutzbehauptungen“, wie er in der Urteilsbegründung betonte.

Es bestehe aus seiner Sicht „überhaupt kein Zweifel“, dass die beiden Barthold dazu bewegen wollten, vor dem U-Ausschuss in eine von ihnen vorgegebene Richtung auszusagen, was eine „positive Presse für Novomatic“ hätte bewirken sollen, wie der Richter ausführte.

„Es ist dokumentiert, was passiert ist“, hielt Romstorfer fest, „Sie können die schriftlichen Beweise nicht wegbringen.“ Und in Richtung Schmidt bemerkte der Richter auch noch, er gehe davon aus, „dass Sie für Novomatic tätig waren“.

Schmidts Verteidiger Timo Gerersdorfer und Niki Haas, der Rechtsvertreter des Zweitangeklagten, legten umgehend Rechtsmittel ein. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.