Freiheitsstrafen für Juwelendiebe von Dresden

Wegen des Juwelendiebstahls aus dem Grünen Gewölbe hat das Landgericht Dresden fünf junge Männer zu mehrjährigen Haft- bzw. Jugendstrafen verurteilt. Der sechste Angeklagte wurde freigesprochen, weil er ein Alibi für die Tatnacht hatte.

Gerichtssaal in Dresden
Reuters/Sebastian Kahnert

Seit Jänner 2022 hatte das Landgericht wegen des Diebstahls von 21 historisch wertvollen Schmuckstücken mit einem geschätzten Versicherungswert von mindestens 116 Millionen Euro verhandelt. Mitte Dezember beschlagnahmte die Polizei in Berlin einen erheblichen Teil der Beute. Teilweise sind die Schmuckstücke beschädigt, einige der im November 2019 gestohlenen Teile fehlen immer noch.

Mehrere Angeklagte waren geständig

Die Rückgabe des Schmucks gehörte zu einem vor Gericht ausgehandelten Deal, dem vier Angeklagte zustimmten. Sie gestanden eine Tatbeteiligung. Im Gegenzug zur Rückgabe des Schmucks und glaubhaften Geständnissen wurden ihnen mildere Strafen in Aussicht gestellt.

Die ausgesprochenen Haftstrafen lauteten nun auf sechs Jahre und drei Monate, sechs Jahre und zwei Monate sowie fünf Jahre und zehn Monate. Die verhängten Jugendstrafen umfassen fünf Jahre sowie vier Jahre und vier Monate. Die Urteile ergingen unter anderem wegen Diebstahls mit Waffen, besonders schwerer Brandstiftung und schwerer Körperverletzung.

Aus Sicht der Ankläger gingen die Täter „mit erheblicher krimineller Energie und Rücksichtslosigkeit vor“.