Klarna verurteilt: App-Zwang bei Beschwerden gekippt

Die schwedische Klarna Bank, die in Österreich als Zahlungsdienstleister für Käufe auf Rechnung auftritt, darf nicht mehr dazu zwingen, ausschließlich über App oder Website Kontakt aufzunehmen. Das entschied das Handelsgericht (HG) Wien auf Klage der Arbeiterkammer (AK). Drei weitere Klauseln in den AGB des Unternehmens sind ebenfalls rechtswidrig. Das Urteil ist rechtskräftig.

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