Grenzkontrollen: Kommission droht Österreich

Im Streit über die temporären Grenzkontrollen an den Binnengrenzen hat die EU-Kommission mit rechtlichen Mitteln gedroht. Die Brüsseler Behörde habe ein „förmliches Konsultationsverfahren“ mit allen betroffenen EU-Staaten, darunter auch Österreich, eingeleitet, heißt es in einem heute veröffentlichten Bericht zum grenzkontrollfreien Schengen-Raum.

Sollte das „nicht zu einer klaren Zusage von Änderungen führen“, sei man bereit, rechtliche Schritte einzuleiten.

Im Schengen-Raum, dem 27 europäische Länder angehören, gibt es eigentlich keine stationären Personenkontrollen an den Grenzen. Im Zuge der Fluchtbewegung 2015 hatten mehrere Länder – darunter Österreich – vorübergehende Kontrollen eingeführt, die alle sechs Monate verlängert werden müssen.

Österreich pocht aufgrund des anhaltenden „Migrationsdrucks“ auf die Beibehaltung der Kontrollen an der slowenischen Grenze. Das Nachbarland drohte Österreich bereits mit Vergeltungsmaßnahmen.

„Schrittweise Abschaffung“ der Kontrollen gefordert

„Die Wiedereinführung von Grenzkontrollen muss eine Ausnahme, streng befristet und ein letztes Mittel bleiben“, heißt es in einer Aussendung der EU-Kommission. Sie fordert die „schrittweise Abschaffung“ der Kontrollen und ihre Ersetzung durch „alternative Maßnahmen der polizeilichen Zusammenarbeit“. Welche „rechtlichen Mittel“ der EU-Behörde zur Verfügung stehen, geht aus der Mitteilung nicht hervor.

Es gibt allerdings bereits ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Sachen Grenzkontrollen. Dieser hatte im April 2022 geurteilt, dass ein EU-Land im Schengen-Raum Grenzkontrollen im Falle einer ernsthaften Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit für maximal sechs Monate einführen darf.

Danach brauche es den Nachweis einer neuen ernsthaften Bedrohung. Österreich scheine das seit 2017 nicht nachgewiesen zu haben, heißt es in dem Urteil.