Importstopp für Produkte aus Abholzungsgebieten

Für eine Tasse Kaffee oder ein Stück Schokolade soll außerhalb von Europa kein Regenwald mehr zerstört werden. Das sieht ein Gesetz zu „entwaldungsfreien Lieferketten“ vor, das der EU-Ministerrat gestern in Brüssel besiegelte und das im Juni in Kraft tritt.

Nach der EU-Verordnung dürfen Unternehmen künftig keine Produkte mehr auf den EU-Markt bringen, wenn dafür Waldflächen abgeholzt wurden, etwa in Brasilien und Indonesien. Betroffen sind Rohstoffe und Produkte wie Soja, Kautschuk sowie Holz und Leder, aber auch Rindfleisch.

Vorgesehen ist, dass Firmen vor der Ein- oder Ausfuhr besagter Waren eine Sorgfaltserklärung an die zuständigen Behörden abgeben. Bei Verstößen könnten sie mit Geldstrafen belegt und vorübergehend von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Größere Unternehmen haben bis Dezember 2024 Zeit, die Vorschriften umzusetzen, für kleinere Firmen greift das Gesetz ab Juni 2025.