Berufungsgericht bestätigt Urteil gegen Sarkozy

Ein Berufungsgericht hat die Verurteilung von Frankreichs früherem Präsidenten Nicolas Sarkozy wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme bestätigt. Das Gericht in Paris hielt in seinem Urteil heute an der Verurteilung des 68-Jährigen in erster Instanz zu drei Jahren Haft fest, wovon zwei auf Bewährung ausgesetzt wurden.

Sarkozys Verteidigerin kündigte eine Revision gegen die Entscheidung an. „Die Justiz ist manchmal ein sehr langer und schwieriger Weg, wir befinden uns noch am Anfang dieses Weges, und dieser setzt sich fort“, sagte Anwältin Jacqueline Laffont. „Nicolas Sarkozy ist unschuldig, was die ihm vorgeworfenen Taten angeht.“ Man werde sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen.

Konkret geht es in dem Verfahren darum, dass der ehemalige konservative Präsident 2014 über seinen langjährigen Anwalt Thierry Herzog versucht haben soll, von dem Juristen Gilbert Azibert Ermittlungsgeheimnisse in einer anderen Affäre zu erhalten.

Im Gegenzug wurde Azibert Unterstützung bei der Bewerbung um einen Posten in Monaco angeboten. Im Kern habe dieses Verhalten die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet, argumentierte die Anklage. Auch Herzog und Azibert wurden in erster Instanz zu jeweils drei Jahren Haft verurteilt, zwei davon auf Bewährung. Das Berufungsgericht bestätigte diese Strafen heute.

Wie die Vorsitzende Richterin Sophie Clement in der Urteilsbegründung sagte, wiegen die von Sarkozy begangenen Taten umso schwerer, da sie von einem ehemaligen Präsidenten begangen worden seien.