Zwei Freisprüche nach Explosion in Glock-Fabrik

Zwei Freisprüche im Zweifel hat es heute am Landesgericht Klagenfurt im Fall der tödlichen Explosion in der Ferlacher Glock-Waffenfabrik mit einem Toten und einem Schwerverletzten im Jahr 2019 gegeben. Es war der zweite Rechtsgang, nachdem das Ersturteil vom OLG Graz teilweise aufgehoben wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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