Alle Parteien für Änderung bei Sub-auspiciis-Promotion

Mit der „Promotio sub auspiciis Praesidentis rei publicae“ werden herausragende Absolventen und Absolventinnen österreichischer Universitäten geehrt. Die Bedingungen, um unter den Auspizien des Bundespräsidenten zu promovieren, sind sehr streng. Nun soll es aber zu gesetzlichen Änderungen kommen.

Die Voraussetzungen für die Sub-auspiciis-Promotion sind klar geregelt: Wer in der Schule die Oberstufe und Matura mit Auszeichnung abschließt sowie später im Studium auf alle Prüfungen ein Sehr gut erhält, kann einen Antrag für die hohe Auszeichnung stellen. Das Studium muss dafür allerdings auch in der Regelstudienzeit absolviert werden.

Bisher kann „aus triftigen Gründen“ von dieser zeitlichen Voraussetzung abgesehen werden, etwa wenn der Antragssteller wegen einer Krankheit länger studiert hatte. Alle im Parlament vertretenen Parteien wollen die Ausnahmegründe nun erweitern, wie aus einem gemeinsamen Antrag hervorgeht, der diese Woche eingebracht wurde.

Klarstellung im Gesetz

Künftig sollen nach dem Willen der Wissenschaftssprecher und -sprecherinnen von ÖVP, SPÖ, FPÖ, den Grünen und NEOS die zuständigen Organe der Universitäten auch Schwangerschaft, Kinderbetreuung und, wie es in der Begründung des Antrags heißt, „generell weitere lebensphasen- und biografiebezogene Faktoren, die sich aus der sozialen Dimension in der Hochschulbildung ergeben“, als triftige Gründe für eine Überschreitung der im Durchschnitt normalen Studiendauer bewerten.

Unter den beispielhaft angeführten Nachsichtgründen soll laut dem Initiativantrag außerdem eine Behinderung, deren Grad mindestens 25 Prozent beträgt, genannt werden. In der Begründung wird etwa darauf verwiesen, dass Universitäten schon bisher Kinderbetreuung und Pflege naher Angehöriger als Nachsichtgrund für die Studienzeitüberschreitung anerkannt haben. Im Sub-auspiciis-Gesetz ist derzeit lediglich von „dergleichen mehr“ die Rede.

Medial kolportierter Fall als Grund

Grund für die Änderung dürfte ein medial berichteter Fall gewesen sein. Wie der „Standard“ Anfang Mai schrieb, hatten in einer Familie drei Brüder unter den Auspizien des Bundespräsidenten promoviert. Der Schwester wurde diese Ehre trotz bester Noten nicht zuteil. „Dass sie zwei Kinder geboren und in Vollzeit gearbeitet hat, war kein triftiger Grund dafür, dass Maria über die Regelstudienzeit hinaus studierte“, hieß es im Bericht.

Die Uni Wien hielt daraufhin fest, dass die Absolventin die Voraussetzungen nicht erfüllt habe. Zwar habe sie die erforderlichen Bestnoten vorweisen können, sei aber bei der Studiendauer zu langsam gewesen – trotz Berücksichtigung der Kinderbetreuungszeiten.

Gegenüber der „Presse“ hatten die Parteien vor mehreren Tagen angekündigt, die Ausnahmegründe im Sub-auspiciis-Gesetz zu konkretisieren.