Seilbahnunglück in Italien: Sechs Personen angeklagt

Zwei Jahre nach dem Seilbahnunglück am Lago Maggiore, bei dem 14 Menschen ums Leben gekommen sind, hat die Staatsanwaltschaft der norditalienischen Stadt Verbania die Ermittlungen abgeschlossen und Anklage erhoben. Gegen sechs Personen wird ein Strafprozess beantragt, teilten die Justizbehörden heute mit.

Angeklagt sind der Eigentümer des Seilbahnbetreibers Ferrovie del Mottarone, der Betriebsleiter, der technische Leiter, der Vorstandsvorsitzende des Seilbahnbauers Leitner, Anton Seeber, sowie zwei weitere Mitarbeiter des Südtiroler Unternehmens. Ihnen wird mehrfache fahrlässige Tötung und schwerste fahrlässige Körperverletzung, Gefährdung der Verkehrssicherheit und vorsätzliche Beseitigung oder Unterlassung von Sicherheitsvorkehrungen gegen Arbeitsunfälle vorgeworfen.

Am 23. Mai 2021 war das Zugseil der Seilbahn kurz vor der Bergstation gerissen. In diesem Moment hätten die Notbremsen am Tragseil eigentlich greifen müssen. Diese waren den bisherigen Ermittlungen zufolge aber mit Klammern blockiert, da sie im laufenden Betrieb für Störungen gesorgt haben sollen. Die Gondel raste talwärts, sprang an einer Seilbahnstütze aus der Verankerung und schlug auf dem Boden auf.

14 Menschen gestorben, fünfjähriger Bub überlebt

14 Menschen starben bei dem Unglück. Der einzige Überlebende war ein fünfjähriges Kind israelischer Herkunft. Seine israelischen Eltern, sein jüngerer Bruder und seine beiden Urgroßeltern kamen alle ums Leben. Nach dem Unglück brach ein Streit zwischen Angehörigen um das Fürsorgerecht des Kindes aus, das dann von einem Gericht einer in Norditalien lebenden Tante väterlicher Seite anvertraut wurde.

Seilbahnbauer über Anklage „erstaunt“

Der Südtiroler Seilbahnbauer Leitner zeigte sich heute gegenüber der APA über die Anklage „erstaunt“. „Tatsache bleibt, dass diese Tragödie aufgrund der willentlichen Deaktivierung der Notbremse der Seilbahn geschehen ist“, hieß es in einer Stellungnahme. Es sei „überraschend“, dass Unternehmen und Unternehmensleitung vorgeworfen werde, „die Arbeit des Technischen Verantwortlichen als Amtsträger nicht beaufsichtigt zu haben“.

„Derartige Aufsicht fällt laut Gesetz in die Zuständigkeit des nationalen Amtes für Seilbahnen (USTIF)“, argumentierte Leitner. Man habe mit den Behörden zusammengearbeitet und alle Dokumentationen offengelegt, „wir werden nun die gesamte Dokumentation der Staatsanwaltschaft überprüfen“, wurde angekündigt. Man sei weiterhin davon überzeugt, „korrekt gehandelt zu haben“.