Stromkostenbremse für Haushalte mit mehr als drei Personen

Zusätzlich zur Stromkostenbremse ist ab sofort auch ein Stromkostenergänzungszuschuss für größere Haushalte wirksam. Von diesem profitieren alle Haushalte, an denen mehr als drei Personen ihren Hauptwohnsitz haben – und zwar bekommt man für jede weitere Person 105 Euro, die direkt von der Stromrechnung abgezogen werden, wie die APA mit Verweis auf Angaben aus dem Finanzministerium dazu gestern weiter berichtete.

In den meisten Fällen erfolgt das automatisch, alle anderen werden vom Finanzministerium aktiv über die Antragstellung informiert. Der Stromkostenergänzungszuschuss wird grundsätzlich automatisch gewährt, wenn an einer Adresse mit mehr als drei im Zentralen Melderegister gemeldeten Personen Strom über einen Haushaltszählpunkt bezogen wird. Das sei bei rund 85 Prozent der infrage kommenden Haushalten der Fall.

Die von der ÖVP-Grünen-Bundesregierung auf den Weg gebrachte Stromkostenbremse gilt seit 1. Dezember 2022. Dadurch wird der Preis für die ersten 2.900 Kilowattstunden (kWh) Strom pro Haushalt, also der Durchschnittsverbrauch eines Dreipersonenhaushalts, abgefedert. Für den Mehrverbrauch muss dann der Strompreis laut Liefervertrag bezahlt werden.