Lebensmittelverschwendung: Meldepflicht für Supermärkte

Supermärkte müssen künftig beim Umweltministerium melden, wie viele Lebensmittel sie wegwerfen oder spenden. Das ist die Folge der gestern beschlossenen Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) im Nationalrat. Die Meldepflicht für Händlerinnen und Händler gilt ab dem vierten Quartal ab einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern bzw. ab fünf Verkaufsstellen. Sie soll laut Ministerin Leonore Gewessler (Grüne), „klarer Anreiz zu spenden“ sein und so Lebensmittelverschwendung minimieren.

Meldung einmal pro Quartal

Einmal pro Quartal sind große Lebensmittelhändler und Supermarktketten dann verpflichtet, dem Umweltministerium zu melden, wie viele Lebensmittel sie weggeworfen haben und wie viele gespendet wurden. „Es kann nicht sein, dass in Zeiten der Teuerung, in denen viele Menschen nicht mehr wissen wie sie über die Runden kommen, Tausende Tonnen Lebensmittel einfach weggeworfen werden“, argumentierte Gewessler in einem Statement.

„Die Neuregelung im Abfallwirtschaftsgesetz schaffe Transparenz und sei eine klare Ansage gegen Lebensmittelverschwendung, denn Unternehmen werden angehalten, ihre noch genusstauglichen Lebensmittel zu spenden und Abfälle zu vermeiden.“

Geschätzt 900 Unternehmen betroffen

Dank der Initiative „Lebensmittel sind kostbar“, einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Supermärkten und dem Ministerium, werden Lebensmittel bereits gegenwärtig an soziale Organisationen wie die Tafeln weitergegeben und somit rund 20.000 Tonnen Lebensmittel vor der Verwandlung in Abfall gerettet. Trotzdem gehen Schätzungen von 70.834 Tonnen an vermeidbaren Lebensmittelabfällen im Handel aus.

Der Initiativantrag zur AWG-Novelle betrifft geschätzt 900 Unternehmen in Österreich.