NR-Beschluss: CoV-Kurzarbeit endet mit September

Die Regeln für die CoV-Kurzarbeit enden mit September. Im Nationalrat ist heute das Auslaufen sämtlicher Sonderregelungen, die aufgrund der Pandemie geschaffen wurden, beschlossen worden. Zudem wurde eine EU-Richtlinie zu grenzüberschreitenden Kapitalgesellschaften verabschiedet.

In puncto Kurzarbeit ist die Möglichkeit einer abweichenden Beihilfenhöhe bis Ende September letztmalig verlängert worden. Danach gilt wieder das ursprüngliche Kurzarbeitsmodell. Dauerhaft verankert wurde ein Passus, wonach die Kurzarbeitsbeihilfe für Unternehmen bereits ab dem vierten Monat – statt wie bisher ab dem fünften Monat – um die erhöhten Aufwendungen des Dienstgebers für die Beiträge zur Sozialversicherung angehoben wird. Das Auslaufen wurde von allen Fraktionen begrüßt. NEOS hätte sich jedoch ein früheres Ende gewünscht und verweigerte daher die Zustimmung.

EU-Richtlinie zu grenzüberschreitenden Kapitalgesellschaften

Beschlossen wurde auch die Umsetzung einer im Jahr 2021 erfolgten EU-Richtlinie, in der es um grenzüberschreitende Umwandlungen, Spaltungen und Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften geht. Inhaltlich zielt sie auf die Wahrung der Arbeitnehmerrechte ab.

Zur Zufriedenheit der SPÖ wurde ein Passus wieder gestrichen, der von der sechswöchigen Kündigungsfrist abweichende Regeln durch Kollektivverträge ermöglicht hätte. Die FPÖ verweigerte die Zustimmung, ortete sie doch darin – wie so oft – Versuche der Regierung, Bestimmungen zulasten der Bevölkerung „hineinzuschwindeln“.

Pflegelehre und Energiekrisenbeitrag für Stromerzeuger folgen

Darüber hinaus steht fest, dass die Pflegelehre eingeführt wird. Das wurde mit den Stimmen von SPÖ und NEOS möglich. Zum einen wird sie als Lehrberuf etabliert, mit drei- bzw. vierjähriger Ausbildung zur Pflegeassistenz bzw. Pflegefachassistenz. Zum anderen bekommen den Bonus für pflegende Angehörige nun auch jene, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben.

Verabschiedet werden soll auch ein höherer Energiekrisenbeitrag für Stromerzeuger, wenn diese die Strompreise nicht senken: Die Schwelle für unangetastete Markterlöse von Stromerzeugern wird mit 1. Juni von 140 auf 120 Euro je Megawattstunde Strom herabgesetzt. Darüber hinausgehende „Überschusserlöse“ sind grundsätzlich zu 90 Prozent an den Staat abzuliefern.