Energieeffizienzgesetz: Regierung plant abgespeckte Version

Nachdem die notwendige Zweidrittelmehrheit für einen Beschluss des Energieeffizienzgesetzes gestern im Nationalrat verfehlt worden ist, plant die Bundesregierung eine limitierte Version für die Bestimmung.

Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) begründete vor Journalistinnen und Journalisten, warum man nun eine einfachgesetzliche Lösung plane und trotz drohender EU-Strafzahlungen nicht auf die SPÖ-Junktimierung mit weiteren Antiteuerungsmaßnahmen einzugehen gedenke. „Wir als Regierung werden uns nicht erpressen lassen, wenn die Opposition den Preis so hoch hinaufschraubt“, sagte er.

Man werde jetzt „alles daransetzen, dass wir das Gesetz in einer abgespeckten Version machen und dass es mit einer einfachen Mehrheit möglich wird“, kündigte ÖVP-Umweltsprecherin Tanja Graf davor an.

Die verpflichtenden Energieeinsparziele der Bundesländer, für die es die Verfassungsmehrheit benötigt hätte, sollen wegfallen. Man sei zuversichtlich, dass die Bundesländer ihre Ziele dennoch erfüllen würden.

„Wir sind davon überzeugt, dass die Bundesländer hier einen Schulterschluss mit uns treffen werden“, so Graf im Ö1-Mittagsjournal. Das Ziel, den Energieverbrauch in Österreich bis 2030 um 18 Prozent zu verringern, soll jedenfalls bleiben.

Grüne weniger optimistisch

Weniger optimistisch sind die Grünen: „Wir haben in den letzten Jahren gesehen, dass wir so verbindlich wie möglich sein müssen, dass wir gesetzlich die Dinge festzurren müssen, auch die Ziele, weil es mit der Freiwilligkeit leider nicht so funktioniert hat, wie wir uns das alle gewünscht haben“, sagte der grüne Umweltsprecher Lukas Hammer.

Auch Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) meldete sich zu Wort: „Das Energieeffizienzgesetz ist gestern an der Blockade der SPÖ und FPÖ gescheitert. Ich halte das auch am Tag danach für eine verantwortungslose Herangehensweise, weil es einen Schaden für die Republik bedeutet im Bereich der Vertragsverletzungsverfahren. Die Bundesregierung wird jetzt alles daransetzen, den Schaden von der Republik abzuwenden, mit einer einfachen gesetzlichen Lösung.“

Grundlage für das Energieeffizienzgesetz bildet eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2018, die bis 2020 hätte umgesetzt werden sollen. Österreich erwies sich allerdings als säumig, weswegen der Republik aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens eine Strafzahlung droht.

Zuletzt liefen zwischen den Regierungsparteien und der SPÖ Gespräche über eine Umsetzung. Die nächste Möglichkeit für einen Beschluss besteht am 14. Juni im Parlament.